Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/31/EG des Rates im Hinblick auf spezifische Kriterien für die Lagerung von als Abfall betrachtetem metallischem Quecksilber KOM (2011) 299 endg.
Der Bundesrat hat in seiner 885. Sitzung am 8. Juli 2011 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat erkennt an, dass die Kommission die Wissensbasis für die dauerhafte Untertagelagerung noch für unzureichend und weitere Untersuchungen für notwendig hält. Für die betroffene Wirtschaft ist es jedoch erforderlich, zeitnah eine Lösung für die dauerhafte Untertagelagerung zu finden, da sonst für die Übergangszeit bis zu einer verbindlichen Regelung entsprechende Einrichtungen für eine länger dauernde Übertagelagerung geschaffen werden müssten.
Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass die noch offenstehenden Untersuchungen zügig zum Abschluss gebracht werden, damit rechtzeitig eine verbindliche Regelung zur dauerhaften untertägigen Lagerung von metallischem Quecksilber geschaffen werden kann.