Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Modernisierung des Schuldenwesens des Bundes (Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz)
Der Bundesrat hat in seiner 823. Sitzung am 16. Juni 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 19. Mai 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.