Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung des Schuldenwesens des Bundes
(Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 36. Sitzung am 19. Mai 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksache 016/1526 - den von der Bundesregierung eingebrachten


unverändert angenommen.
Erster Durchgang: Drucksache. 152/06 (PDF)