Punkt 91 der 910. Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2013
Der Bundesrat möge beschließen:
- 1. Der Bundesrat bedauert, dass durch die Bundesregierung keine zustimmungsfähige Novelle der HOAI zugeleitet worden ist. Den errechneten und teilweise sehr hohen Steigerungsraten zu einzelnen Leistungsbildern kann von den Ländern ohne eine genaue Betrachtung der Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte nicht zugestimmt werden.
- 2. Die Länder haben sich stets mit hohem Nachdruck für die Modernisierung der HOAI eingesetzt und die Bundesregierung in diesem Vorhaben bestärkt. Der jetzt gegebene, unangemessene hohe Zeitdruck entspricht diesem kooperativen Geist nicht.
- 3. Der Bundesrat stellt mit Befremden fest, dass die Unterrichtung der Länder über den Inhalt der siebten Novelle der Verordnung und der Verbleib der Beratungsleistungen im unverbindlichen Teil der HOAI so spät erfolgt ist, dass auf Grund des dadurch verursachten engen Zeitrahmens eine angemessene Diskussion auf Ebene des Bundesrates und eine Umsetzung von dessen Beschlüssen in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich ist.
- 4. Die beabsichtigte Honorarerhöhung soll den modernisierten Leistungsbildern und dem nicht unwesentlich erhöhten Leistungsumfang Rechnung tragen. Der Bundesrat stellt dazu fest: Zweistellige Steigerungssätze bedeuten auch eine besondere Belastung für die Bauhaushalte von Ländern und Kommunen, zumal unter angespannten finanzpolitischen Rahmenbedingungen und müssen in einem angemessenen Zeitrahmen geprüft und hinterfragt werden.
- 5. Der Bundesrat nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Bundesregierung wesentlichen Teilen seines Beschlusses vom 12. Juni 2009 (vgl. BR-Drucksache 395/09(B) ) nicht gefolgt ist.
Dies gilt insbesondere für die ausdrückliche Bitte,
- - den Verzicht auf verbindliche Honorarsätze für Beratungsleistungen in seinen Auswirkungen kritisch zu begleiten und gegebenenfalls zur Verbindlichkeit der Honorare für Beratungsleistungen nach Anlage 1 der Verordnung zurückzukehren;
- - dem Bundesrat innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der novellierten HOAI 2009 über die Entwicklung sowie über möglicherweise notwendige Anpassungsmaßnahmen, insbesondere im Hinblick unter anderem auf die Auskömmlichkeit der Honorare, zu berichten.
- 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich in der neuen Legislaturperiode umgehend mit dem Ziel der Abstimmung einer Novellierung der HOAI zu befassen. Dabei ist den Ländern ein angemessener Zeitraum zur inhaltlichen und fachlichen Prüfung einzuräumen.
- 7. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die von der Bundesregierung erhobenen Bedenken gegen die Rückführung der Beratungsleistungen in den verbindlichen Teil der HOAI intensiv geprüft und mit den Ländern erörtert werden müssen.
- 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus um Umsetzung der baufachlichen Forderung, nach der Regelungen für die örtliche Bauüberwachung für Ingenieurleistungen und Verkehrsanlagen als verbindlich in die HOAi aufzunehmen sind. Stattdessen wurde in der vorliegenden Novelle die Bauüberwachung für Ingenieurleistungen und Verkehrsanlagen als "Besondere Leistung" definiert (vgl. Anlage 12. 1, Abschnitt LPH 8 sowie Anlage 13. 1, Abschnitt LPH 8).
- 9. Der Bundesrat bittet auf Grund der bisher mangelnden Einbeziehung der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, diese in den folgenden Prozess der Novellierung einzubeziehen.