Der Deutsche Bundestag hat in seiner 36. Sitzung am 19. Mai 2006 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen - Drucksachen 016/0913, 016/1523 - die folgende Entschließung unter Nummer 2 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 016/1523 angenommen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest,
dass die jetzige nationale Förderung im Rahmen des Branntweinmonopolgesetzes für die Zukunft der kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Getreide- und Kartoffelbrennereien sowie der Obstgemeinschaftsbrennereien, Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer nach wie vor eine existenzielle Bedeutung hat.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
- 1. den Erhalt und die Funktionsfähigkeit des Branntweinmonopols zunächst bis zum 31. Dezember 2010, dem Ende der EG-rechtlichen Ausnahmeregelung in der EU-Alkoholmarktverordnung, sicherzustellen und
- 2. im ersten Quartal 2009 dem Bundestag zu berichten, mit welchen EG- und verfassungsrechtlich zulässigen Fördermaßnahmen einschließlich des dafür benötigten Fördervolumens die traditionelle deutsche landwirtschaftliche Agraralkoholerzeugung auch über das Jahr 2010 hinaus aufrecht erhalten werden kann, so dass die Bundesregierung nach einer entsprechenden Entscheidung des Bundestages noch rechtzeitig Einfluss auf die Abfassung des Berichts der EU-Kommission zur Evaluierung der bisherigen Beihilfen im Rahmen des Branntweinmonopols nehmen kann, den die EU-Kommission bis Ende 2009 vorlegen muss.