Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 36. Sitzung am 19. Mai 2006 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen - Drucksachen 016/0913, 016/1523 - die folgende Entschließung unter Nummer 2 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 016/1523 angenommen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest,

dass die jetzige nationale Förderung im Rahmen des Branntweinmonopolgesetzes für die Zukunft der kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Getreide- und Kartoffelbrennereien sowie der Obstgemeinschaftsbrennereien, Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer nach wie vor eine existenzielle Bedeutung hat.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,