Berichtigung
Verordnung über die Zuweisung der Planfeststellung für länderübergreifende und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen auf die Bundesnetzagentur
(Planfeststellungszuweisungverordnung - PlfZV)

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 30. Mai 2013 zu der o.g. Verordnung Folgendes mitgeteilt:

Mit Schreiben der Bundeskanzlerin an den Präsidenten des Bundesrates vom 25. April 2013 wurde die im Betreff genannte Verordnung mit der Bitte übersandt, die Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes herbeizuführen (BR-Drs. 333/13 (PDF) ).

Im § 2 (Inkrafttreten) der Verordnung heißt es:

"Diese Verordnung tritt am [einsetzen: Datum des Tages des Inkrafttretens nach Artikel 4 Absatz 1 des Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze] in Kraft.".

Im "Zweiten Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze", welches der Deutsche Bundestag am 25. April 2013 in 2./3. Lesung beschlossen hat, wird das Inkrafttreten aber in Artikel 5 geregelt. Bezug zu nehmen ist daher richtigerweise auf "Artikel 5 Absatz 1 des Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze", die Bezugnahme auf Artikel 4 ist offensichtlich unrichtig.

Ich bitte, dieses im Wege einer Berichtigungsdrucksache zu korrigieren, die korrekte Seite liegt als Anlage bei.

Verordnung über die Zuweisung der Planfeststellung für länderübergreifende und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen auf die Bundesnetzagentur (Planfeststellungszuweisungverordnung - PlfZV)

Vom ...

Auf Grund des § 2 Absatz 2 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690) verordnet die Bundesregierung:

§ 1 Durchführung der Planfeststellung durch die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen führt die Planfeststellungsverfahren nach Abschnitt 3 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz durch für

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am [einsetzen: Datum des Tages des Inkrafttretens nach Artikel 5 Absatz 1 des Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze] in Kraft.

Der Bundesrat hat zugestimmt.