Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2011 - Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1102 Titel 632 01 - Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - bis zur Höhe von 5.484 T Euro

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 24. Mai 2011
Steffen Kampeter

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Präsidentin, gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1102 Titel 632 01 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 5.484 T€ zu leisten.

Nach § 46a SBG XII ist der Bund verpflichtet, im Haushaltsjahr 2011 den Ländern 15% ihrer Nettoausgaben an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Vorvorjahres (2009) mit Fälligkeit zum 1. Juli 2011 zu erstatten. Das endgültige Ist der Nettoausgaben 2009 ist durch das Statistische Bundesamt erst mit Datenstand 1. April 2011 bekannt gegeben worden. Da er höher ausgefallen ist, als bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2011 angenommen, reicht der im Kapitel 1102 Titel 632 01 veranschlagte Ansatz (582,0 Mio. €) nicht aus, um der Zahlungsverpflichtung des Bundes gegenüber den Ländern nachzukommen.

Entsprechend dem mir dem Haushaltsausschuss vereinbarten Verfahren erhält die Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.

Mit freundlichen Grüßen Steffen Kampeter