Der Bundesrat hat in seiner 925. Sitzung am 19. September 2014 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt nachdrücklich das von der Kommission vorgelegte integrierte Konzept für das kulturelle Erbe Europas, das dazu auffordert zu prüfen, wie sich öffentliche Maßnahmen besser ausrichten lassen, damit der langfristige und nachhaltige Wert des kulturellen Erbes Europas genutzt und ein stärker integrierter Ansatz zu seiner Bewahrung und Wertsteigerung entwickelt wird. Der Bundesrat bittet die Kommission, bei der Fortentwicklung des Konzeptes auch den Bibliotheks- und Archivsektor systematisch mit einzubeziehen.
- 2. Er befürwortet die Auffassung der Kommission, dass Mitgliedstaaten und Interessenträger die umfangreichen Unterstützungsmöglichkeiten, die im Rahmen der EU-Instrumente existieren, insbesondere die EU-Strukturfonds, bestmöglich für das Kulturerbe nutzen sollten.
- 3. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass insbesondere Investitionen in Kultur und Kulturerbe im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Teil einer integrierten und nachhaltigen Strategie für wirtschaftliche Entwicklung sein sollten. Der Bundesrat ist ebenso wie die Kommission davon überzeugt, dass Investitionen in Kultur und Kulturererbe im Rahmen einer territorialen Strategie dazu beitragen, das endogene Potenzial zu erschließen, die soziale Inklusion zu fördern wie auch die Lebensqualität zu steigern, insbesondere indem auch der Zugang zu kulturellen und Erholungsdienstleistungen im städtischen und ländlichen Raum verbessert wird.
- 4. Der Bundesrat erkennt den beträchtlichen und unterschätzten Beitrag zu Wirtschaftswachstum und sozialem Zusammenhalt ebenfalls an, den der Kulturerbesektor in wirtschaftlicher Hinsicht, insbesondere in der Bauwirtschaft, der Tourismusbranche und der Technologie, wie auch in sozialer Hinsicht für die soziale Integration leistet. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass eine gezielte Entwicklung des Kulturerbes die Kapazität hat, den sozialen Zusammenhalt und die soziale Integration zu fördern, indem benachteiligte Gebiete aufgewertet und lokale Arbeitsplätze geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat die Auffassung der Kommission, dass Städte und Regionen, in denen sich historische Stätten befinden, als Motoren für wirtschaftliche Aktivitäten dienen, die Innovation schaffen und zum intelligenten, nachhaltigen und inklusiven Wachstum beitragen.
- 5. Vor dem Hintergrund der positiven Haltung des Bundesrates gegenüber dem Konzept der Kommission ist es nur schwer nachvollziehbar, dass eine Förderung der Kultur und des kulturellen Erbes über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) von der Kommission im Zuge der Genehmigungsverfahren für die operationellen Programme zum Teil äußerst kritisch gesehen wird, und zwar auch dort, wo die Förderung von Kultur und kulturellem Erbe über einen integrierten Ansatz verfolgt wird.
- 6. Der Bundesrat hält es deshalb für geboten, dass die Kommission die in dem Konzept dargelegten und vom Bundesrat geteilten Prämissen für die Förderung der Kultur und des kulturellen Erbes auch im Rahmen der Genehmigungsverfahren der operationellen Programme der EU-Strukturfonds berücksichtigt.
- 7. Er begrüßt das in dem Konzept zum Ausdruck gebrachte Verständnis von der Förderung der Kultur und des kulturellen Erbes im Sinne eines "Katalysators für Kreativität", der mit seinem wirtschaftlichen Potenzial auch zu den Zielen der europäischen Kulturagenda beiträgt.
- 8. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.