Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union - Ein Konzept für das weitere Vorgehen - COM (2019) 343 final; Ratsdok. 11217/19
Der Bundesrat hat in seiner 980. Sitzung am 20. September 2019 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass die Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit das Fundament unserer Gesellschaften und gemeinsamen Identität s i.d.R. chtsstaatlichkeit ist von zentraler Bedeutung für das Funktionieren der EU.
Er betont, dass die Justizorganisation grundsätzlich den Mitgliedstaaten obliegt; in Deutschland sind vorrangig die Länder Träger der Justiz.
- 2. Die Kommission erwägt einen Überprüfungszyklus, der sämtliche Bereiche staatlichen Handelns umfasst, sofern sie in einem engen Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit stehen - darunter neben den Justizbehörden auch das Gesetzgebungsverfahren, die Durchführung von Wahlen und die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Der Erfassungsbereich dieses Überprüfungszyklus sollte eng umgrenzt werden und die Überprüfung sollte nach klaren Kriterien erfolgen. Die Informationserhebungen sind auf das erforderliche Mindestmaß zu reduzieren.
- 3. Sofern hierfür ein Netzwerk nationaler Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten geschaffen werden soll, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Beteiligung von Vertretern der Länder sicherzustellen.
- 4. Er weist darauf hin, dass das Verhältnis der vorgeschlagenen Maßnahmen zu dem im Rat diskutierten Peer-Review-Verfahren ungeklärt scheint. Er regt an, die Vorschläge abzustimmen, um Parallelstrukturen zu vermeiden.
- 5. Er betont, dass zur belastbaren Beurteilung der Rechtsstaatlichkeit die Einholung externen Sachverstands nicht von vornherein ausgeschlossen werden sollte. Die Prüfung durch unabhängige Expertinnen und Experten gewährleistet ein verlässliches Gesamtbild, das die Gepflogenheiten in den Mitgliedstaaten mitberücksichtigt. Die Erkenntnisquellen der Kommission könnten hierdurch wertvoll ergänzt werden, ohne diese rechtlich zu binden.
- 6. Der Bundesrat unterstützt die Kommission darin, Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit systematisch, zügig und auf der Grundlage der Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU zu bekämpfen.
- 7. Er stimmt mit der Kommission überein, dass für die förmlichen Prozesse beim Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips und bei Artikel 7 EUV klarere Verfahren und Fristen festgelegt werden sollten. Falls sich die bestehenden Instrumente auf Dauer als unwirksam erweisen, sollte auch eine Vertragsänderung hin zu neuen wirksameren Instrumenten nicht ausgeschlossen werden.
- 8. Der Bundesrat sieht mit Interesse Überlegungen der Kommission, weitere Maßnahmen zu prüfen, um den möglichen Auswirkungen anhaltender Rechtsstaatlichkeitsprobleme auf andere Politikbereiche der EU auch außerhalb der Unionsfinanzen entgegenzuwirken.
- 9. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.