Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104306 - vom 30. März 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 12. März 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Vorschlags für eine Empfehlung an den Rat von Véronique De Keyser im Namen der PSE-Fraktion zu einer strategischen Partnerschaft Europäische Union-Brasilien (B6-0449/2008),
- - gestützt auf Titel V des Vertrags über die Europäische Union,
- - in Kenntnis des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien1,
- - in Kenntnis des interregionalen Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Mercado Común del Sur und seinen Teilnehmerstaaten andererseits2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2001 zu einer globalen Partnerschaft und einer gemeinsamen Strategie für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. April 2006 zu einer festeren Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika4,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Auf dem Weg zu einer strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Brasilien" (KOM (2007) 0281),
- - in Kenntnis der Gemeinsamen Erklärung des ersten Gipfeltreffens EU-Brasilien vom 4. Juli 2007 in Lissabon,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. April 2008 zum fünften Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik in Lima5,
- - unter Hinweis auf die Erklärung von Lima, die auf dem fünften Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas, der Karibik und der Europäischen Union in Lima, Peru, am 16. Mai 2008 verabschiedet wurde,
- - in Kenntnis der Gemeinsamen Erklärung des zweiten Gipfeltreffens EU-Brasilien vom 22. Dezember 2008 in Rio de Janeiro,
- - gestützt auf Artikel 114 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A6-0062/2009),
A. in der Erwägung, dass Brasilien als ein regionaler und globaler Akteur zunehmend an Bedeutung gewinnt und sich für die Europäische Union zu einem maßgeblichen Gesprächspartner entwickelt hat,
B. in der Erwägung, dass Brasilien und die Europäische Union Partner sind, die dasselbe Weltbild teilen und auf internationaler Ebene Veränderungen und Lösungen fördern können,
C. in der Erwägung, dass die strategische Partnerschaft EU-Brasilien anlässlich des ersten Gipfeltreffens EU-Brasilien auf der Grundlage der engen historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Partnern begründet wurde und dass auf dem zweiten Gipfeltreffen EU-Brasilien ein gemeinsamer Aktionsplan angenommen wurde, der während eines Zeitraums von drei Jahren als Aktionsrahmen für ihre strategische Partnerschaft dienen soll,
D. in der Erwägung, dass beide Partner wesentliche Werte und Grundsätze, wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Marktwirtschaft und sozialer Zusammenhalt, gemeinsam haben, die die Grundvoraussetzungen für die Entwicklung der strategischen Partnerschaft darstellen,
E. in der Erwägung, dass u. a. die Prozesse der politischen und wirtschaftlichen Integration, die immer weiter fortschreitende wirtschaftliche Globalisierung und die Bedeutung der Debatte über Demokratie, Menschenrechte und Umwelt die Prioritäten der Agenda beider Regionen verändert haben,
F. in der Erwägung, dass Brasilien bei der Integration Südamerikas im Zuge der Gründung der Union Südamerikanischer Staaten (UNASUR) eine führende Rolle gespielt hat,
G. in der Erwägung, dass die strategische Partnerschaft die Errichtung der vom Parlament in seiner oben genannten Entschließung vom 27. April 2006 vorgeschlagenen europäischlateinamerikanischen Zone umfassender interregionaler Partnerschaft bis 2012 deutlich voranbringen wird,
H. in der Erwägung, dass die Einrichtung der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EuroLat) einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der demokratischen Legitimierung und der politischen Dimension der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika darstellte und dass der kommende Beitritt des Mercosur-Parlaments zu dieser Versammlung EuroLat in seiner Rolle als ständiges Forum für den politischen Dialog zwischen den beiden Regionen stärken wird,
- 1. richtet folgende Empfehlungen an den Rat:
- a) die strategische Partnerschaft sollte Teil des biregionalen Ansatzes und der globalen Betrachtung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union, Lateinamerika und der Karibik sein, die die Grundlage für die auf den Gipfeltreffen EU/Lateinamerika und Karibik (LAK) beschlossene biregionale strategische Partnerschaft bilden;
- b) die privilegierten Mechanismen des politischen Dialogs, die durch die strategische Partnerschaft geschaffen werden, sollten den Beziehungen zu den einzelnen regionalen Integrationsprozessen und zwischen diesen neuen Auftrieb geben, und zwar mit Blick auf die Werte der strategischen Partnerschaft und Stärkung des Multilateralismus in den internationalen Beziehungen;
- c) die strategische Partnerschaft sollte neue Impulse für den Abschluss des Assoziierungsabkommens EU-Mercosur geben, welches ein strategisches Ziel der Europäischen Union zur Vertiefung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen und zur Ausweitung des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den beiden Regionen ist;
- d) die strategische Partnerschaft sollte gemessen am derzeitigen Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit mit Brasilien, dem derzeitigen Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit mit dem Mercosur und dem künftigen Assoziierungsabkommen mit dem Mercosur einen wirklichen Mehrwert schaffen;
- e) den Schwerpunkt der politischen Tagesordnung der strategischen Partnerschaft sollte die Förderung gemeinsamer Strategien zur Bewältigung globaler Herausforderungen bilden, einschließlich u. a. Frieden und Sicherheit, Demokratie und Menschenrechte, Klimawandel, Finanzkrise, Artenvielfalt, Sicherheit der Energieversorgung, nachhaltige Entwicklung und Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung;
- f) effektiver Multilateralismus, der sich auf das System der Vereinten Nationen (VN) stützt, ist die effizienteste Art und Weise des Umgangs mit globalen Herausforderungen; die Partner sollten versuchen, ihre Standpunkte durch enge Zusammenarbeit und systematische Konsultationen vor den Tagungen der Vereinten Nationen und anderer internationaler Gremien (z.B. Welthandelsorganisation (WTO)) und Foren (z.B. G20) aufeinander abzustimmen;
- g) die strategische Partnerschaft sollte unterstreichen, wie bedeutsam die Umsetzung des derzeitigen Reformprozesses der VN, einschließlich der Reform ihrer maßgeblichen Gremien, ist, der auf dem VN-Gipfel 2005 verabschiedet wurde;
- h) die Partner sollten sich bemühen, die Fähigkeiten zur Konfliktprävention und zur Krisenbewältigung in der VN, in regionalen Organisationen und auf bilateraler Ebene zu stärken und die Anstrengungen im Rahmen der Friedenssicherungs- und Stabilisierungseinsätze der VN zu koordinieren;
- i) die strategische Partnerschaft sollte ein Instrument zur Förderung der Demokratie und der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortlichen Regierungsführung auf globaler Ebene darstellen; die Partner sollten im Menschenrechtsrat der VN und im Dritten Ausschuss der Generalversammlung der VN stärker zusammenzuarbeiten, um die Menschenrechte weltweit zu fördern;
- j) die Partner müssen weiterhin an der Stärkung des multilateralen Handelssystems auf WTO-Ebene arbeiten; vor dem Hintergrund der derzeitigen weltweiten Finanzkrise und der engen Beziehungen zwischen der Finanz- und Handelswelt, sollte Protektionismus vermieden werden; die Partner sollten ihre Zusammenarbeit auf einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über die Entwicklungsagenda von Doha ausrichten;
- k) die strategische Partnerschaft sollte genutzt werden, um die Zusammenarbeit zwischen den Partnern in anderen internationalen Foren wie der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds und der G20 zu fördern, damit Lösungen für die derzeitige weltweite Finanzkrise gefunden werden, die die dringende Notwendigkeit einer Reformierung der internationalen Finanzarchitektur aufgezeigt hat;
- l) die in der Mitteilung der Kommission vom 18. September 2008 mit dem Titel "Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung" (KOM (2008) 0566) zum Ausdruck gebrachte Auffassung, die den strategischen Wert der "externen Dimension der Mehrsprachigkeit" für die EU in der heutigen globalisierten Welt unterstreicht, sollte unterstützt werden; die Tatsache, dass "einige EU-Sprachen [...] auch in vielen Nichtmitgliedstaaten auf verschiedenen Kontinenten gesprochen werden", dass sie "ein wichtiges Bindeglied zwischen Völkern und Staaten [...] darstellen" und "ein wertvolles Kommunikationsinstrument für die Wirtschaft" sind, insbesondere in "aufstrebende[n] Märkte[n] wie Brasilien", und dass sie auch von Vorteil für die entsprechende Zusammenarbeit und Entwicklung sind, sollte betont werden;
- m) die beiden Partner müssen gemeinsam an der Bewältigung der dringendsten globalen Herausforderungen im Bereich von Frieden und Sicherheit arbeiten, einschließlich u. a. der Abrüstung, der Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle, insbesondere hinsichtlich der atomaren, biologischen und chemischen Waffen und ihrer Trägersysteme, Korruption, der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, konkret im Bereich Drogenhandel, Geldwäsche, Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen und Munition sowie des Menschenhandels und des Terrorismus; die Partner sollten deutlich machen, dass sie rückhaltlos hinter dem EU/LAK-Mechanismus zur Drogenbekämpfung stehen;
- n) die strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien muss sich auf die gegenseitige Anerkennung endgültiger Urteile stützen;
- o) die Partner sollten eng zusammenarbeiten, um die Millenniums-Entwicklungsziele zu fördern und zu verwirklichen, damit Armut sowie wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten weltweit bekämpft werden können; sie sollten die Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklungshilfe einschließlich der dreiseitigen Zusammenarbeit intensivieren und ebenfalls bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, des Drogenhandels und der Kriminalität zusammenarbeiten;
- p) die Anstrengungen Brasiliens, die Millenniums-Entwicklungsziele zu verwirklichen, sollten begrüßt und Brasilien sollte zu den positiven Entwicklungen in Bereichen wie Linderung der Armut, Verminderung der Unterernährung von Kindern und Grundausbildung beglückwünscht werden; es sollte betont werden, dass Brasilien noch erhebliche Anstrengungen unternehmen muss, um bis 2015 alle Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen, beispielsweise durch die Gewährleistung einer hinreichenden Qualität der Grundausbildung für alle Mädchen und Jungen und durch die weitere Verringerung der Sterblichkeitsrate der unter fünfjährigen Kinder; man sollte darauf hinweisen, dass die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ein grundlegendes Menschenrecht und ein Instrument zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele ist und Bestandteil der strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Brasilien sein muss;
- q) es sollte festgestellt werden, dass in Brasilien trotz der wirtschaftlichen Entwicklung und der Anhäufung von Reichtum nach wie vor eine große Zahl armer Menschen lebt; man sollte betonen, dass die brasilianische Regierung in ihren Anstrengungen unterstützt werden muss, die Armut in den ärmsten Regionen und Gesellschaftsschichten zu bekämpfen, wobei zu berücksichtigen ist, dass 65% der ärmsten Brasilianer Schwarze oder gemischter ethnischer Herkunft sind, wohingegen 86% derer, die zur privilegiertesten Gesellschaftsschicht zählen, Weiße sind;
- r) die strategische Partnerschaft sollte ein Forum für Diskussionen und den Austausch bewährter Verfahren der Partner im Bereich des sozialen und regionalen Zusammenhalts sein; in diesem Zusammenhang sollten die ausgesprochen positiven Auswirkungen des brasilianischen Programms "Bolsa Família" auf die Verminderung der Armut im Land und auf den Anstieg der Indikatoren für die menschliche Entwicklung anerkannt werden;
- s) es sollte ein breit angelegter Dialog über Migration eingeleitet werden, wobei neben dem Schutz der Menschenrechte von Migranten und der Erleichterung von Überweisungen aus dem Ausland den Fragen der legalen und illegalen Migration Priorität eingeräumt werden sollte;
- t) die Partner sollten zusammenarbeiten, um die Diskussionen in internationalen Foren voranzubringen, damit im Jahr 2009 eine globale und umfassende Vereinbarung über den Klimawandel für die Zeit nach 2012, die sich insbesondere auf den Grundsatz der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung stützt, erreicht werden kann;
- u) die Partner sollten auch im Hinblick auf die Durchführung der Bestimmungen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und die Erreichung des für 2010 gesetzten Ziels für die biologische Vielfalt eng zusammenarbeiten;
- v) die Partner sollten die internationale Zusammenarbeit in Bezug auf die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten, einschließlich des Regenwaldes im Amazonasgebiet, stärken; sie sollten bewährte Praktiken für die nachhaltige Forstwirtschaft und die Rechtsdurchsetzung im Forstsektor austauschen;
- w) die Partner sollten Energietechnologien mit geringem Kohlendioxidausstoß entwickeln und für eine nachhaltige Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich nachhaltiger Biokraftstoffe, die den Anbau von Nahrungspflanzen und die Artenvielfalt nicht beeinträchtigen, Sorge tragen; sie sollten den Anteil an erneuerbaren Energien in ihrem globalen Energiemix erhöhen, die Energieeffizienz und den Zugang zu Energie fördern und eine größere Sicherheit der Energieversorgung erzielen;
- x) die Partner sollten die Zusammenarbeit im Bereich der Kernforschung verstärken, damit sich Brasilien an dem Projekt ITER (Internationaler Thermonuklearer Versuchsreaktor) zur Erzeugung thermonuklearer Energie beteiligen kann;
- y) da der Zugang zu Arzneimitteln und die öffentliche Gesundheit übergeordnete Ziele sind, sollten die Anstrengungen Brasiliens, AIDS mit kostengünstigen Arzneimitteln zu bekämpfen, unterstützt werden, und die Europäische Union sollte weitere Untersuchungen im Bereich der Erteilung von Zwangslizenzen für Arzneimittel durchführen, mit denen vernachlässigte pandemische Krankheiten, unter denen in Armut lebende Menschen leiden, bekämpft werden können;
- z) die Mittel, die Brasilien im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit1 (DCI) bereitgestellt werden, müssen für Maßnahmen eingesetzt werden, die Brasilien bei der Bekämpfung der Armut und der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele unterstützen, und für andere Maßnahmen, die als echte Entwicklungshilfe betrachtet werden können, wie etwa Maßnahmen im Umweltbereich;
- aa) der bestehende Dialog sollte ausgebaut werden, und in den Bereichen Umwelt und nachhaltige Entwicklung, Energie, Verkehr, Ernährungssicherheit, Wissenschaft und Technologie, Informationsgesellschaft, Beschäftigung und Soziales, finanzpolitische und makroökonomische Fragen, regionale Entwicklung, Kultur und Bildung sollten neue sektorspezifische Dialoge aufgenommen werden;
- ab) die strategische Partnerschaft sollte Kontakte zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft, den Foren von Unternehmen und der Sozialpartner herstellen und den Austausch in den Bereichen Bildung und Kultur fördern;
- ac) Maßnahmen zugunsten der politischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Brasilien, des gegenseitigen Kennenlernens und des Verständnisses füreinander sowie Austauschprogramme sollten aus einem anderen Instrument als dem DCI finanziert werden;
- ad) im Rahmen der strategischen Partnerschaft sollte ein regelmäßiger strukturierter Dialog zwischen den Mitgliedern des brasilianischen Nationalkongresses und denen des Europäischen Parlaments eingerichtet werden;
- ae) es sollte vorgesehen werden, dass die Organe der Europäischen Union und die Regierung Brasiliens dem Europäischen Parlament und EuroLat regelmäßig umfassende Informationen über den aktuellen Stand der strategischen Partnerschaft vorlegen;
- 2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und zur Information der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie dem Präsidenten und dem Nationalkongress der Föderativen Republik Brasilien zu übermitteln.
- 1 ABl. L 262 vom 1.11.1995, S. 54.
- 2 ABl. L 69 vom 19.03.96, S. 4.
- 3 ABl. C 140 E vom 13.6.2002, S. 569.
- 4 ABl. C 296 E vom 6.12.06, S. 123.
- 5 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0177.
- 1 Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstrumentes für die Entwicklungszusammenarbeit (ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41).