Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 163. Sitzung am 28. Mai 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/19594 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr - Drucksachen 19/18790, 19/19370 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 03.07.20 Erster Durchgang: Drucksache. 165/20 (PDF)