Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 163. Sitzung am 28. Mai 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/19593 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr - Drucksache 19/17964 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 03.07.20 Erster Durchgang: Drucksache. 049/20 (PDF)