Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 176. Sitzung am 9. Juni 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses - Drucksache 18/8735 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 18/8298 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. In § 25 Absatz 3 Nummer 6 wird die Angabe "500 Euro" durch die Angabe "250 Euro" ersetzt.
2. In § 39 Absatz 1 Nummer 1 wird das Wort "elf" durch die Angabe "13" ersetzt.
Fristablauf: 08.07.16 Erster Durchgang: Drucksache. 125/16 (PDF)