Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 845. Sitzung am 13. Juni 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 8. Mai 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.