Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Der Bundesrat hat in seiner 885. Sitzung am 8. Juli 2011 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu Artikel 3 (Artikel 3 des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen)

Artikel 3 ist wie folgt zu fassen:

'Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Artikel 3 des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen vom 17. Februar 2010 (BGBl. I S. 78) wird wie folgt gefasst:

"Artikel 3
Evaluierung

Die Bundesregierung erstattet dem Bundestag zum 31. Dezember 2012 für den Zeitraum ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen Bericht über den Erfolg zulässiger Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots mit kinderpornographischem Inhalt abzielen." '

Begründung:

Das Zugangserschwerungsgesetz ist 2009 mit dem Ziel verabschiedet worden, in denjenigen Fällen, in denen eine Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornographischem Inhalt nicht oder nicht in angemessener Zeit möglich ist, mit der Sperrung von Internetseiten ein zusätzliches und schnell wirksames Instrument zu schaffen. Den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen begründet die Bundesregierung mit zwischenzeitlich erzielten Erfolgen bei der Löschung solcher Netzinhalte. Im Zusammenwirken von Internetwirtschaft, gesellschaftlichen Akteuren und Polizei würden kinderpornographische Inhalte schnell und wirksam gelöscht. Dies gelte auch für Angebote auf ausländischen Servern. Die zusätzliche Möglichkeit von Sperren sei daher entbehrlich geworden.

Angesichts von sich schnell verändernden Strukturen und einer rasanten technischen Entwicklung ist heute jedoch nicht absehbar, ob sich diese Tendenz fortsetzt und die Löschung von Telemedienangeboten weiterhin erfolgreich betrieben werden kann. Eine Evaluation des Erfolges der Löschungsbemühungen ist daher unerlässlich, um möglicherweise erneut auftretende Schutzlücken rechtzeitig erkennen zu können.