Punkt 35 der 873. Sitzung des Bundesrates am 9. Juli 2010
Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf wie folgt Stellung nehmen:
- 1. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren für die Zeit nach dem 30. September 2010 bis zum Inkrafttreten des EU-Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (Verordnung über die einheitliche GMO) hinsichtlich der im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols gewährten Beihilfe, KOM (2010) 336 endg. (BR-Drs. 391/10 (PDF) ) eine nationale Übergangsregelung im Rahmen des § 162 des Branntweinmonopolgesetzes für die Alkoholerzeugung sowie deren Vermarktung durch die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) zu schaffen.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene für eine zügige Beratung und Umsetzung des o. g. EU-Vorschlags hinsichtlich der im Rahmen des Deutschen Branntweinmonopols gewährten Beihilfe einzutreten. Damit kann für die Betroffenen noch rechtzeitig Rechtssicherheit geschaffen werden, die für weitreichende wirtschaftliche Entscheidungen erforderlich ist.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Mit dem am 30. September endenden Betriebsjahr würden nach derzeit geltendem EU-Recht auch die nationalen Brennrechte auslaufen. Um eine ...
Regelungslücke zu der auf EU-Ebene vorgesehenen Anschlussregelung ab 1. Januar 2011 zu vermeiden, wird die Bundesregierung um eine nationale Übergangsregelung im Rahmen des Branntweinmonopolgesetzes im Billigkeitsweg gebeten.
Bereits am 11. April 2008 hat die Agrarministerkonferenz in Nimbschen die Bundesregierung um ihren Einsatz für die Beibehaltung des Branntweinmonopols gebeten. Der Bundesrat begrüßt daher die auf EU-Ebene erreichten Verhandlungsfortschritte der Bundesregierung, die eine Weiterentwicklung des Brennereiwesens in Deutschland ermöglichen. Die Anschlussregelungen sollten möglichst kurzfristig erreicht werden, auch um wirtschaftlichen Fehlentscheidungen der Betroffenen vorzubeugen.