Unterrichtung durch den Deutschen Bundestag
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken
(Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 244. Sitzung am 30. Juni 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/13013 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG) - Drucksache 18/12727 - für erledigt erklärt.