884. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2011
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:
Zur Begründung:
Die Begründung ist wie folgt zu fassen:
"Zum 1. Juli 2011 wird die City BKK, eine bundesunmittelbare Krankenkasse mit rund 180 000 Versicherten, als erste Krankenkasse seit der Einführung des Gesundheitsfonds von ihrer Aufsichtsbehörde geschlossen, weil ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht mehr auf Dauer gesichert ist. Bekannt wurde die Schließung Anfang Mai 2011. Seitdem ist bereits eine Vielzahl von Problemen in der Abwicklung der Kasse zu Tage getreten, die vor allem zu Lasten der Versicherten gehen und von denen hier nur einige wenige exemplarisch aufgezeigt werden sollen:
- - Viele Krankenkassen hatten sich nicht in ausreichendem Maße auf den absehbaren Ansturm der Versicherten der City BKK vorbereitet.
- - Versicherte der City BKK wurden von Krankenkassen abgewimmelt, obwohl sie einen Anspruch darauf haben, ungeachtet ihres Alters, ihres Gesundheitszustands und ihres Einkommens von der Krankenkasse ihrer Wahl aufgenommen zu werden.
- - Die Versicherten erwarten (von ihrer neuen Krankenkasse) zu Recht auch eine gute Betreuung. Das gilt besonders für Versicherte im laufenden Leistungsbezug, wie zum Beispiel Pflegegeldempfänger. Es ist Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen, beim Kassenwechsel einen verzögerungsfrei weiterlaufenden Leistungsbezug zu gewährleisten."