- Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und
- der Ausschuss für Kulturfragen
- empfehlen dem Bundesrat, wie folgt zu beschließen:
- 1. Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Abs. 2 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, für den Rat Bildung, Jugend und Kultur (Bereich Bildung)
- einen Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz,
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur (Staatsminister Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner).
- 2. Er benennt ferner, gemäß § 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt II und IV der Bund-Länder-Vereinbarung für den Ausschuss für Bildungsfragen des Rates und die Weisungssitzungen zum Ministerrat Bildung, Jugend und Kultur (Bereich Bildung)
- einen Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz,
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur (Ministerialrat Dr. Hans-Jürgen Blinn).