885. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2011
A
Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß § § 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, gegenüber der Kommission
- 1. sich im Rahmen der relativen Stabilität für die Beibehaltung von zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und die Verwaltung der Quoten in nationaler Zuständigkeit einzusetzen;
- 2. die Probleme der Fischereiaufwandsregelung deutlich zu machen und sich mit dem Ziel einer Deregulierung für eine zügige Abschaffung des Fischereiaufwandssystems einzusetzen;
- 3. eine Kürzung der TAC um 25 Prozent bei Beständen mit unzureichender Datenlage als nicht angemessen abzulehnen und stattdessen die Kommission zu bitten, einen Plan zu erstellen, wie bei diesen Beständen mit Hilfe der Mitgliedstaaten binnen Kurzem fundierte wissenschaftliche Empfehlungen ausgesprochen werden können;
- 4. als Alternative vorzuschlagen, Quotenkürzungen von 25 Prozent auf die Mitgliedstaaten zu beschränken, die ihrer Verpflichtung zur Datenlieferung nicht nachgekommen sind.
B
- 5. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß § § 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.