Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission: Konsultation zu den Fangmöglichkeiten KOM (2011) 298 endg.
Der Bundesrat hat in seiner 885. Sitzung am 8. Juli 2011 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, gegenüber der Kommission
1. sich im Rahmen der relativen Stabilität für die Beibehaltung von zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und die Verwaltung der Quoten in nationaler Zuständigkeit einzusetzen;
2. die Probleme der Fischereiaufwandsregelung deutlich zu machen und sich mit dem Ziel einer Deregulierung für eine zügige Abschaffung des Fischereiaufwandssystems einzusetzen;
3. eine Kürzung der TAC um 25 Prozent bei Beständen mit unzureichender Datenlage als nicht angemessen abzulehnen und stattdessen die Kommission zu bitten, einen Plan zu erstellen, wie bei diesen Beständen mit Hilfe der Mitgliedstaaten binnen Kurzem fundierte wissenschaftliche Empfehlungen ausgesprochen werden können;
4. als Alternative vorzuschlagen, Quotenkürzungen von 25 Prozent auf die Mitgliedstaaten zu beschränken, die ihrer Verpflichtung zur Datenlieferung nicht nachgekommen sind.