Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl. AE-Nr. 061393
Brüssel, den 25.5.2011 KOM (2011) 298 endgültig
Mitteilung der Kommission: Konsultation zu den Fangmöglichkeiten
1. Einleitung
In diesem Konsultationspapier werden die Fortschritte der Gemeinsamen Fischereipolitik der letzten Jahre erläutert und Orientierungen für die kommenden Jahre vorgegeben. Ziel ist eine Konsultation in der Frage, wie zulässige Gesamtfangmengen (TAC) für Fischereien in europäischen Gewässern und für europäische Fischer festgesetzt werden sollten. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger, die Mitgliedstaaten, die Regionalbeiräte und der Beratende Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (BAFA) sind aufgefordert, sich zu äußern.
Ziel der Festsetzung von zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und Fangquoten sowie des Fischereiaufwands für die europäische Fischerei im Jahr 2012 sollte es sein, die Überfischung schrittweise abzubauen. Überfischung bedeutet nicht zwingend, dass ein Bestand vom Aussterben oder Zusammenbruch bedroht ist; es bedeutet lediglich, dass dieselben oder sogar größere Mengen Fisch auch mit geringerer Fangtätigkeit gefangen werden könnten. Jedes Jahr werden dem Meer in dem Fall so viele Fische entnommen, wie verträglich ist, um Fische wachsen und sich auf höchstmöglichem Niveau vermehren zu lassen. Unter diesen Bedingungen werden die Fänge, die den Fischbeständen langfristig entnommen werden, den höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) darstellen. Bei zu starker Befischung wird der Fisch zu früh gefangen, er ist zu klein, und es wird zu viel Treibstoff verbraucht. Die Europäische Kommission1 und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich verpflichtet, bis zum Jahr 2015 das Ziel einer Fischerei auf MSY-Niveau zu erreichen.
Der Zustand der Fischbestände in den europäischen Gewässern verbessert sich allmählich. Der Anteil überfischter Bestände im Atlantik und benachbarten Meeren ist von 32 von insgesamt 34 Arten im Jahr 2004 auf 22 von insgesamt 35 Arten im Jahr 2010, d.h. von 94 % auf 63 %, gefallen (Einzelheiten siehe Anhang I). Diese Fortschritte sind ein gutes Zeichen, denn sie zeigen, dass sich durch entschiedenes Handeln etwas bewegen lässt. Es ist bekannt, dass die Seezungenbestände im Skagerrak, dem Kattegat und der Ostsee sowie im westlichen Ärmelkanal und der Keltischen See, Nordsee- und Rockall-Schellfisch, Hering in der Nordsee, westlich von Schottland und in der Keltischen See, Pollack in der Nordsee und westlich von Schottland, Butte vor den Küsten Spaniens und Portugals sowie Nordsee-Kaisergranat derzeit nicht überfischt sind. Allerdings gibt der Zustand der Tiefseeressourcen Anlass zur Besorgnis.
Im Mittelmeer sind 82 % der bekannten Bestände überfischt. Der Prozentsatz überfischter Bestände ist noch immer zu hoch, und es gibt keinen Anlass zur Selbstzufriedenheit: Es bedarf weitergreifender Bemühungen, um die Überfischung Schritt für Schritt abzubauen.
Die Festsetzung von TAC und Quoten bleibt ein entscheidendes Bestandserhaltungsinstrument. Aktuelle Analysen zeigen, dass es keine Anzeichen für wesentliche Verringerungen des Kapazitätsüberhangs der EU-Flotte gibt2.
Der Übergang zum MSY sollte erheblichen Nutzen bringen und bedeutet einen Wechsel von der intensiven Befischung knapper Ressourcen zur leichten Befischung größerer Bestände. Es sollten dieselben oder größere Mengen gefangen werden, allerdings mit geringeren Auswirkungen auf die Umwelt. Die Auswirkungen der Fischerei auf den Meeresboden werden sinken und die Beifänge von gefährdeten Organismen, auch von Schweinswalen, Delfinen und anderen Meeressäugern, werden zurückgehen, weil insgesamt weniger intensiv gefischt wird. Treibstoffkosten werden erheblich sinken, weil zum Fang einer Tonne Fisch aus einem üppigen Bestand weniger Fangzeit benötigt wird als aus einem knappen Bestand. Dies wird die CO₂-Emissionen ebenso verringern wie die Treibstoffkosten der Fischereifahrzeuge.
Ein weiterer wichtiger Vorteil ist, dass der Druck, Fänge zurückzuwerfen, abnehmen wird. Stark befischte Bestände bestehen zumeist aus kleineren und weniger wertvollen Fischen, die entweder wegen ihres geringen Marktwerts zurückgeworfen werden oder weil sie unter der vorgeschriebenen Mindestgröße liegen. Der Abbau der Überfischung wird einen wichtigen Beitrag zur Einschränkung der Rückwürfe leisten. Weitere spezifische Vorschriften für Rückwürfe sind im Zuge der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik vorgesehen.
Der Abbau der Überfischung wird den Zustand der Ressourcen verbessern und die Auswirkungen auf die Umwelt verringern. Er wird außerdem für eine bessere Rentabilität des Fangsektors sorgen. Rentabilitätsvorhersagen für bestimmte Flottensegmente mit langfristigen Bewirtschaftungsplänen lassen ermutigende Anzeichen für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Leistung erkennen.
2. Bestandslage
2010 hat der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) eine neue Form von TAC-Empfehlungen entwickelt, die bis 2015 auf die MSY-Fischerei hinleiten werden. Die Kommission begrüßt diese neue Art von Empfehlungen und beabsichtigt, ihre TAC-Vorschläge hierauf zu gründen.
Die aktuellen Kenntnisse über die Lage der Fischbestände sind in Anhang Ia3 zusammengefasst und im Folgenden in Kürze beschrieben MSY-TAC wurden für atlantoskandischen Hering, blauen Wittling und Nordsee-Hering festgesetzt, die jetzt gut bewirtschaftet werden. Allerdings ist es der EU
Eine vollständige Analyse der Bestandslage findet sich unter www.ices.dk und https://stecf.jrc.ec.europa.eu. bisher noch nicht gelungen, eine Vereinbarung mit Island und den Färöern über ihre Beteiligung an der Bewirtschaftung der Makrelenbestände zu erreichen. Die von der EU, Norwegen, den Färöern, Island und Russland für das Jahr 2010 festgesetzten TAC liegen insgesamt 63 % über den wissenschaftlichen Empfehlungen. Obwohl Makrelen derzeit reichlich vorhanden sind, liegt die Befischungsrate weit über den Grenzen der Nachhaltigkeit, und so ist in den nächsten Jahren mit einem Bestandsrückgang zu rechnen, wenn man sich nicht auf eine internationale Bewirtschaftung einigen kann.
In der Nordsee, im Skagerrak und im Kattegat sind alle bekannten Bestände außer Scholle, Schellfisch und Hering unter MSY-Gesichtspunkten überfischt. Die festgesetzten TAC lagen 2011 noch 11 % über den wissenschaftlichen Empfehlungen, gegenüber 17 % im Jahr 2010 und 37 % im Jahr 2009.
Viele Bestände westlich von Schottland, in der Irischen und der Keltischen See sind noch immer überfischt, und die Bestandsgrößen sind gering. Der ICES hat zahlreiche Probleme bei der Erfassung von Fängen und anderen Daten gemeldet. Acht Bestände sind derartig erschöpft, dass sie nach wissenschaftlichen Empfehlungen gar nicht befischt werden sollten. Von 14 Beständen, für die eine Bewertung hinsichtlich des MSY durchgeführt wurde, sind acht überfischt. 2011 lagen die TAC 42 % über den Empfehlungen. Hering und Schellfisch in der Keltischen See sind in gutem Zustand, doch werden die Rückwürfe von Schellfisch und Wittling zunehmen, wenn der Kaisergranatfang mit Netzen mit einer Maschenöffnung von 80 mm, aus denen sich kleine Fische nicht befreien können, fortgesetzt wird. Die Fischwirtschaft und die betreffenden Mitgliedstaaten sollten selektiveres Fanggerät entwickeln und einsetzen.
Für die Bestände in der Biskaya und den iberoatlantischen Gewässern stehen nur wenige Schätzungen zur Verfügung. Der südliche Seehecht ist dank guten Jungfischaufkommens reichlich vorhanden, aber der ICES berichtet, dass die Quoten 2010 erneut weit überfischt wurden, so dass die Nachhaltigkeit dieses Bestandes langfristig wieder bedroht ist. Für Kaisergranat in der Kantabrischen See besteht nach wie vor die Empfehlung eines Fangstopps.
Zwar liegen keine genauen Schätzungen vor, aber der Zustand vieler Tiefseebestände gibt Grund zur Besorgnis. Die Bestände von Granatbarsch, bestimmten Arten von Tiefseehaien und Meerbrassen im Golf von Biskaya sowie von Grenadierfisch sind erschöpft. Für die meisten Bestände gilt, dass die Fischerei entweder eingeschränkt oder zumindest nicht weiter ausgebaut werden sollte, wenn ihre Nachhaltigkeit nicht nachgewiesen ist. Für schneller wachsende Arten wie Lumb, Leng, Blauleng, Rote Fleckbrasse und Schwarzen Degenfisch könnte die Entwicklung der Fischereien hin zu langfristig nachhaltigen Niveaus künftig möglich sein. Für 2011 wird keine eigene Fangmöglichkeiten-Verordnung vorgeschlagen, da sich die Verordnung aus dem Jahr 2010 auf 2011 und 2012 erstreckt.
In der Ostsee sind vier von sechs bekannten Beständen überfischt. Kabeljau in der östlichen Ostsee und Hering im Bottnischen Meer sind gut bewirtschaftet.
Im Mittelmeer sind die meisten Ressourcen (82 %) überfischt und einige bis auf ein niedriges Niveau dezimiert (Anhang Ib).
Im Schwarzen Meer hat sich die Lage nicht bedeutend verändert. Sprotten befinden sich aufgrund eines großen Jungfischaufkommens in gutem Zustand und werden nachhaltig befischt, während Steinbutt überfischt ist.
3. wirtschaftliche Analyse
Es ist bisher wegen unvollständiger Datensätze aus einigen Mitgliedstaaten nicht möglich, einen vollständigen Überblick über alle Sektoren der EU-Flotte zu erstellen. Griechenland und Spanien haben für 2008 keinerlei Wirtschaftsdaten übermittelt. Für den Zeitraum 2002-2008 haben Belgien, Bulgarien, Dänemark, Irland, Griechenland, Lettland, Portugal, Rumänien, Slowenien und Spanien unvollständige Daten vorgelegt. Diese Datenmängel behindern ernsthaft die Beurteilung der wirtschaftlichen Gesamtleistung der EU-Fischereiflotte.
Daten aus dem Jahreswirtschaftsbericht 2008 zeigen, dass die wirtschaftliche Rentabilität des EU-Fangsektors niedrig ist und sich über die letzten Jahre verschlechtert hat.
Der Gewinn vor Steuern lag einschließlich direkter Zuschüsse bei rund 6 % (rund 3,8 % ohne Zuschüsse). Die Wirtschaftskrise scheint bei vielen Fischarten negative Auswirkungen auf die Erstverkaufspreise zu haben, denn die gegenwärtigen Preise liegen noch immer etwa 10 % unter denen des Jahres 2007.
Die zwei wichtigsten Kostenkomponenten sind Treibstoff (23 % der durchschnittlichen Gesamtkosten) und Löhne (etwa 28 %). Der Treibstoffverbrauch schwankt stark, wobei Trawler und besonders Baumkurrentrawler den höchsten Verbrauch aufweisen. Die hohen Treibstoffpreise bedeuten, dass der Anteil der Treibstoffkosten an den Gesamtkosten steigt, obwohl viele Flotten ihr Fangverhalten geändert haben, um Treibstoff zu sparen. In vielen Flottensegmenten bewirken die steigenden Treibstoffkosten geringere Gewinnbeteiligungen für die Besatzungen und niedrigere Löhne.
Rund 10 % bis 20 % der Flottensegmente haben negative Betriebsergebnisse, d.h. die Einnahmen reichten nicht aus, um die kurzfristig anfallenden Betriebskosten zu decken. Bei Einbeziehung der Kapitalkosten bedeutet dies, dass 30 % bis 40 % der Flottensegmente langfristig Verluste machen.
Baumkurrentrawler machen häufig erhebliche Verluste. Grundtrawler und Wadenfischer stehen etwas besser da und bewegen sich in Abhängigkeit von den Erstverkaufspreisen von Fisch und Treibstoffkosten zwischen positiven und negativen Gewinnspannen. Dredgensegmente erzielten bessere Ergebnisse als andere Segmente mit beweglichem Fanggerät. Alle Segmente mit stationärem Fanggerät sind rentabel.
Die Rentabilitätsprognosen für bestimmte Flottensegmente mit langfristigen Bewirtschaftungsplänen sind geringfügig besser.
Der Verarbeitungssektor ist im Allgemeinen rentabel. Viele Küstengebiete, die traditionsgemäß von den örtlichen Anlandungen abhängen, spezialisieren sich jetzt auf die Verarbeitung von eingeführtem Fisch. Einfuhren machen inzwischen mehr als 65 % des EU-Gesamtverzehrs von Meeresfrüchten aus.
4. politische Ausrichtung
4.1. Fehlende wissenschaftliche Gutachten
Wissenschaftliche Gutachten zur Überfischung fehlen für etwa zwei Drittel der TAC. In den meisten Fällen ist dies durch fehlende Angaben zu Fängen, unvollständige Erhebungen oder mangelhafte Probennahme bedingt, wobei es auch Fälle gibt, in denen grundlegende biologische Aspekte die wissenschaftliche Arbeit erschweren. Die Bereitstellung wissenschaftlicher Daten zu den Fischereien fällt in den Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten, und diese kommen ihrer Verantwortung in einer Reihe von Fällen nicht in vollem Umfang nach.
In anderen Bereichen menschlichen Wirkens (wie auch in der Fischerei in anderen Teilen der Welt) gibt es eine Pflicht zur angemessenen Abschätzung der beabsichtigten Wirkung einer Tätigkeit, bevor damit begonnen werden kann. Die aktuelle Praxis in der Fischerei entspricht diesem Standard bei weitem nicht. Dies muss sich ändern. Werden Bestände befischt, ohne abgeklärt zu haben, ob sie überfischt werden, so wird die Überfischung nie enden.
Solange über viele Bestände nur so wenig bekannt ist4, müssen die TAC bei größerer Unsicherheit mit Vorsicht festgesetzt werden.
Sofortmaßnahmen, z.B. ein Fangverbot für alle Bestände, deren Zustand derzeit nicht bekannt ist, würden ernsthafte Störungen nach sich ziehen. Stattdessen sollten vier Handlungsoptionen vorgeschlagen werden.
Liegen keine wissenschaftlichen Gutachten zum Stand der Überfischung vor, sollte eine Verringerung der TAC und/oder des Fischeraufwands um 25 % vorgeschlagen werden, es sei denn, wissenschaftliche Gutachten belegen, dass wegen der kurzfristigen Bedrohung des Bestands eine größere Kürzung notwendig ist.
- - Die Mitgliedstaaten sollten ausreichend Mittel zur Verfügung stellen und dringend die erforderlichen Informationen vorlegen, um Bestandsabschätzungen zu ermöglichen. - Wissenschaftliche Gremien werden beauftragt, sich dringlich mit der Lösung dieser Probleme zu befassen, wobei wiederum zu berücksichtigen ist, dass die Mitgliedstaaten die Wissensgrundlagen liefern müssen.
- - Aus der kommerziellen Fischerei und wissenschaftlichen Erhebungen sollten Indikatoren entwickelt werden, die eine Ausrichtung der Fischereien hin zu einer nachhaltigen Nutzung der Ressourcen auch in Situationen erlauben, in denen nur wenige Daten vorliegen.
4.2. Fischereiaufwand
Neben den TAC wurde bisher der Fischereiaufwand (Begrenzung der Zeit auf See für Fischereifahrzeuge) gesteuert, um Rückwürfe ebenso wie die Gelegenheit zu illegalen Fängen zu verringern. Fischereiaufwandsbeschränkungen sind eine wichtige Bestandserhaltungsmaßnahme, die im Rahmen mehrerer langfristiger Bewirtschaftungspläne (z.B. bei Kabeljau in Nord- und Ostsee, Scholle und Seezunge in der Nordsee, Seezunge im westlichen Ärmelkanal, Südlichem Seehecht und Kaisergranat (Anhang II)) Anwendung findet.
Der in Anhang II erfasste Gesamtfischereiaufwand für die Kabeljaubestände westlich von Schottland und in der Nordsee ist nicht gesunken, und der Fischereiaufwand unter Einsatz von Kiemennetzen (> 60 mm Maschengröße) und Grundlangleinen im Atlantik vor der Iberischen Halbinsel ist sogar gestiegen. Diese Situation muss sich ändern, da die Bewirtschaftungspläne sowohl für Kabeljau als auch für Seehecht vorsehen, dass der Fischereiaufwand und die fischereiliche Sterblichkeit in diesen Gebieten gesenkt und nicht erhöht werden sollten. Es sind Maßnahmen geplant, um den Aufwand mit Grundlangleinen und in der Stellnetzfischerei auf südlichen Seehecht zu verringern.
Die Steuerung des Fischereiaufwands ist kompliziert und erfordert eine gründliche Analyse. Die Kommission wird daher alle Beteiligten bitten, bis zum 1. September sämtliche Probleme mit den Fischereiaufwandsregelungen zu melden, damit dem Thema die gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden kann, bevor die Beschlüsse zum Jahresende getroffen werden.
Sollten Probleme mit der Steuerung des Fischereiaufwands nach diesem Zeitpunkt zur Sprache gebracht werden, wird die Kommission einen möglichen Vorschlag zur Änderung des Systems vertagen, bis im Folgejahr eine eingehende Prüfung durchgeführt wurde. In de Zwischenzeit müssen die Aufwandsniveaus entsprechend den Plänen angepasst werden.
5. Bewirtschaftung über Mehrjahrespläne
Einige der derzeitigen Bewirtschaftungspläne wurden entwickelt, damit sich erschöpfte Bestände überhaupt erholen können, und nicht mit dem Ziel, sie in einen optimalen Zustand zurückzuführen. Daher sollten die Pläne überarbeitet werden, um die Überfischung bis 2015 zu beenden.
Derzeit befinden sich die folgenden Pläne in Überarbeitung:
Seezunge im westlichen Ärmelkanal, Kabeljau, Scholle und Seezunge in der Nordsee, Schellfisch, Seelachs in der Nordsee, südlicher Seehecht und Kaisergranat, Seezunge im Golf von Biskaya.
Die Kommission wird für nördlichen Seehecht einen neuen Vorschlag vorlegen, sobald die erforderlichen wissenschaftlichen Daten zusammengestellt sind, und hierbei möglicherweise einen auf mehrere Arten ausgerichteten Ansatz verfolgen, da Seehecht u.a. zusammen mit Seeteufel in gemischter Fischerei gefangen wird.
Einige Pläne scheinen bereits mit den MSY-Zielen übereinzustimmen:
- - Nordsee-Schellfisch (Einigung in bilateralen Konsultationen mit Norwegen)
- - Hering im Gebiet westlich von Schottland
- - Nordsee-Hering
- - atlantoskandischer Hering (Einigung mit den entsprechenden Küstenstaaten) - Blauer Wittling (Einigung mit den entsprechenden Küstenstaaten)
Die Pläne für den Sardellenbestand im Golf von Biskaya und Stöcker werden noch im Parlament und im Rat diskutiert. Weitere Pläne, für pelagische Arten in der Ostsee beispielsweise, befinden sich in der Entwicklung.
Im Mittelmeer werden die Anstrengungen zur Entwicklung von internationalen langfristigen Plänen für die einschlägigen Fischereien fortgesetzt. Nach der Mittelmeer-Verordnung 5 sollten die EU-Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene Mehrjahrespläne festsetzen. Es wurden bereits Fortschritte erzielt und diese werden sich fortsetzen.
6. Grundsätze für TAC-Vorschläge
Gibt es langfristige Pläne zur Regelung von TAC- und Aufwandsniveaus, so müssen diese eingehalten werden. Dies ist auf lange Sicht die beste Vorgehensweise, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Auch TAC und andere Maßnahmen, die mit Drittländern vereinbart wurden, müssen umgesetzt werden.
Die TAC sollten nach Maßgabe wissenschaftlicher Gutachten auf der Grundlage von umfassenden Daten und quantitativen Analysen und Prognosen gemäß dem MSY-Konzept festgesetzt werden. Stehen solche Gutachten zur Verfügung, sollten sie direkt herangezogen werden, um die Höhe der Quoten oder des Fischereiaufwands festzusetzen, doch auch eine schrittweise Umsetzung dieses Konzepts bis 2015 wäre annehmbar, solange ein solches Vorgehen mit den Gutachten vereinbar ist.
Gibt es keine wissenschaftlichen Empfehlungen oder sind die verfügbaren Daten zur Berechnung der Bestandsgröße und der angemessenen Fangmengen nicht geeignet, muss vorsichtiger vorgegangen werden. Wie in Abschnitt 4.1 erläutert, sollte eine Kürzung der TAC um 25 % erfolgen, und die Mitgliedstaaten sollten dringend Maßnahmen ergreifen, die eine Festlegung der angemessenen Befischungsraten erlauben.
7. Zeitplan für die Vorschläge
Der zeitliche Ablauf für die einzelnen Vorschläge unterscheidet sich von Region zu Region. In den letzten Jahren wurden die TAC im Dezember auf der Grundlage von Vorschlägen beschlossen, die Mitte bis Ende Oktober veröffentlicht wurden. Für den Atlantik, die Nordsee und andere Gebiete wären Vorschläge und Beschlüsse zu einem früheren Zeitpunkt möglich, wenn die Beschlüsse unabhängig von Fangmöglichkeiten getroffen würden, die in Konsultationen mit Norwegen und anderen Drittländern vereinbart und bisher nachgetragen werden.
Sollte für die Vorschläge eine neue Struktur eingeführt werden, könnte der Ablaufplan wie folgt aussehen:
Verordnung über die Fangmöglichkeiten | Gutachten verfügbar | Vorschlag der Kommission | Voraussichtliche Annahme durch den Rat |
Schwarzes Meer | Oktober | November | Dezember |
Ostsee | Mai | Anfang September | Oktober |
Einseitig von der EU bewirtschaftete Bestände im Atlantik, der Nordsee und anderen Gebieten | Juni (*) | September | November |
Gemeinsam bewirtschaftete Bestände im Atlantik und der Nordsee, international bewirtschaftete Bestände in der Antarktis und anderen Gebieten | Oktober (*) | November | Dezember |
- (*) Erste ICES-Gutachten für viele Bestände im Juni, denen im Juli weitere Aspekte beigefügt werden. Gutachten für pelagische und weit verbreitete Arten im Oktober verfügbar.
8. Fazit
Die Kommission ersucht die europäischen Bürgerinnen und Bürger, das Europäische Parlament, die im Rat vertretenen Mitgliedstaaten, die Regionalbeiräte und den BAFA, zu dem vorgelegten Konzept hin zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung im Sinne der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik Stellung zu nehmen.
Anhang Ia
Nordostatlantik und angrenzende Gewässer
Tabelle 1. Wissenschaftliche Gutachten zur Bestandslage | Anzahl Bestände | ||||||||||||||
2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | Durch- schnitt | ||||||
Außerhalb sicherer biologischer Grenzen | 30 | 29 | 26 | 26 | 26 | 28 | 27 | 22 | 19 | 26 | |||||
Innerhalb sicherer biologischer Grenzen | 12 | 10 | 14 | 11 | 12 | 13 | 12 | 15 | 15 | 13 | |||||
Bestandslage wegen unzureichender Daten unbekannt | 48 | 53 | 53 | 57 | 58 | 55 | 57 | 60 | 61 | 56 | |||||
Tabelle 2. Wissenschaftliche Gutachten zur Überfischung | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | Durch- schnitt | |||||
Befischungsrate im Verhältnis zum höchstmöglichen Dauerertrag bekannt6 | |||||||||||||||
34 | 23 | 32 | 33 | 35 | 39 | 35 | 33 | ||||||||
Bestand ist überfischt Befischungsrate entspricht dem | 32 | 21 | 30 | 29 | 30 | 28 | 22 | 27 | |||||||
höchstmöglichen Dauerertrag | 2 | 2 | 2 | 4 | 5 | 11 | 13 | 6 | |||||||
Tabelle 3. "Alarmierende" wissenschaftliche Gutachten | Anzahl Bestände | ||||||||||||||
2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | Durch- schnitt | ||||||
Einstellung der Fischerei wissenschaftlich empfohlen | 24 | 13 | 12 | 14 | 20 | 18 | 17 | 14 | 11 | 16 |
Tabelle 4. Divergenz zwischen TAC und nachhaltigen Fangmengen | Anzahl Bestände | |||||||||
2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | Durch- schnitt | |
Überschreitung der nachhaltigen Fangmenge7 durch die TAC (in %) | ||||||||||
46% | 49% | 59% | 47% | 45% | 51% | 48% | 34% | 23% | 47% | |
Tabelle 5. Zusammenfassung der wissenschaftlichen Gutachten über Fangmöglichkeiten | Anzahl Bestände |
2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | Durch- schnitt | |
Bestände, bei denen Bestandsgröße und fischereiliche Sterblichkeit prognostiziert werden können | 40 | 34 | 40 | 31 | 29 | 30 | 34 | 36 | 36 | 34 |
Bestände, für die wissenschaftliche Gutachten zu den Fangmöglichkeiten vorliegen | 59 | 52 | 54 | 65 | 61 | 62 | 63 | 55 | 55 | 58 |
Bestände ohne wissenschaftliche Gutachten | 31 | 40 | 39 | 29 | 35 | 34 | 33 | 42 | 40 | 36 |
Anhang Ib
Mittelmeer und Schwarzes Meer
1 - Wissenschaftliche Gutachten zur Bestandsgröße (SSB) im Mittelmeer und im Schwarzen Meer | Anz. | % |
Bestände nach vorstehenden Kriterien eingestuft (Referenzwert festgelegt) | 1 | 0,9 |
Andere, aufgrund unzureichender Daten unberücksichtigte Bestände (Referenzwert noch nicht festgelegt) | 110 | 99,1 |
Begutachtete Bestände (aus insgesamt 19 Arten) | 111 | 100 |
Eingestufte Bestände: | ||
Eingeschränkte Reproduktionskapazität | 1 | 100,0 |
Volle Reproduktionskapazität | 0 | 0,0 |
Bestände insgesamt | 1 | 100 |
2 - Wissenschaftliche Gutachten über Überfischung der Bestände im Mittelmeer und im Schwarzen Meer | Anz. | % |
Bestände nach vorstehenden Kriterien eingestuft (Referenzwert festgelegt) | 61 | 55,0 |
Andere, aufgrund unzureichender Daten unberücksichtigte Bestände (Referenzwert noch nicht festgelegt) | 50 | 45,0 |
Begutachtete Bestände (aus insgesamt 19 Arten) | 111 | 100 |
Eingestufte Bestände: | ||
Bestand ist überfischt (oberhalb Fmsy oder Ersatzwert) | 50 | 82,0 |
Befischung des Bestands entspricht Fmsy oder Ersatzwert oder liegt darunter | 11 | 18,0 |
Bestände insgesamt | 61 | 100 |
Anhang II
Fischereiaufwand über Mehrjahrespläne gesteuert (Angaben der Mitgliedstaaten an den STECF)
(Angaben von der Gemeinsamen Forschungsstelle zur Verfügung gestellt)
Schaubild 1: Regulierter Fischereiaufwand in der westlichen Ostsee
Schaubild 2: Regulierter Fischereiaufwand in der mittleren Ostsee
Schaubild 3: Regulierter Fischereiaufwand im Kattegat
Schaubild 4. Regulierter Fischereiaufwand in der Nordsee, im Skagerrak und im östlichen Ärmelkanal
Schaubild 5. Regulierter Fischereiaufwand in der Irischen See
Schaubild 6. Regulierter Fischereiaufwand westlich von Schottland
Schaubild 7. Regulierter Fischereiaufwand im westlichen Ärmelkanal
Schaubild 8. Regulierter Fischereiaufwand in den iberoatlantischen Gewässern. Anmerkung: Der im Vergleich zum Vorjahr veränderte Trend ist vor allem auf verbesserte Daten aus Spanien zurückzuführen
- 1. Verwirklichung der Nachhaltigkeit im Fischereisektor der EU mithilfe des Konzepts des höchstmöglichen Dauerertrags. Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament. KOM (2006) 360 endgültig.
- 2. Bericht über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2009 zur Herstellung eines nachhaltigen Gleichgewichts zwischen Fangkapazitäten und Fangmöglichkeiten. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. KOM (201 1).
- 3. Eine Tabelle mit europäischen Fangquoten und entsprechenden Einordnungen nach dem Ampelsystem ist abzurufen unter: http://ec.europa.eu/fisheries/documentation/publications/poster_tac2011_en.pdf .
- 4. KOM (2000) 1 endgültig.
- 5. Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates.
- 6. Bewirtschaftung auf der Basis des höchstmöglichen Dauerertrags (Fmsy) bedeutet, einem Bestand langfristig die höchstmöglichen Mengen zu entnehmen, ohne kurzfristig seine Fortpflanzungsfähigkeit für die Zukunft zu gefährden.
- 7. Nachhaltige Fangmenge ist die vom ICES und STECF nach dem Vorsorgeansatz empfohlene