Punkt 33 der 885. Sitzung des Bundesrates am 08. Juli 2011
Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 5 der BR-Drucksache 309/1/11 folgende Ziffer beschließen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass es im Zuge der Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie 2020 zu keinen weiteren Belastungen und Verzögerungen beim Infrastrukturausbau kommt. Bereits derzeit führen die Anforderungen des europäischen Rechts zunehmend zu Verfahrensverzögerungen und damit zu hohen Kosten und einem hohen Maß an Rechtsunsicherheit. Bei der Planung von Infrastrukturvorhaben hat sich herausgestellt, dass beim Konflikt mit Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzes das europäische Interesse am Ausbau von Übertragungsnetzen nicht ausreichend gewichtet wird.
Da der schnelle Ausbau sowohl der Übertragungsnetze als auch der Verteilnetze Voraussetzung für einen erfolgreichen Umbau unseres Stromversorgungssystems hin zu einer überwiegend auf erneuerbaren Energien gestützten Stromversorgung ist, hält der Bundesrat es für erforderlich, bestehende Hindernisse im materiellen Recht für Infrastrukturvorhaben zu beseitigen. Allein der Abbau administrativer Hemmnisse wird nicht ausreichen, den für das Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele notwendigen Energieinfrastrukturausbau rechtzeitig zu verwirklichen.
Der Bundesrat hält es daher für geboten, dass die Bundesregierung gegenüber der Kommission auf eine grundlegende Evaluierung des europäischen Naturschutzrechts hinwirkt, dabei die Gleichrangigkeit des Ausbaus der Energieinfrastruktur und des Schutzes der Umwelt betont und der Kommission unter Beteiligung der Länder Vorschläge für eine Auflösung der Kollisionslagen zwischen Energieinfrastrukturausbau und Umweltschutz unterbreitet.