Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
Punkt 23 der 835. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2007
Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 1 der Empfehlungsdrucksache 309/2/07 beschließen:
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Der Bundesrat weist daraufhin, dass es seit der Neufassung des Artikels 84 Abs. 1 GG durch die Föderalismusreform dem Bund verfassungsrechtlich verwehrt ist, den kommunalen Gebietskörperschaften Aufgaben zu übertragen (Artikel 84 Abs. 1 Satz 7 GG). Der Bundesrat teilt auch nicht die Auffassung, dass der Bundesgesetzgeber ungeachtet der verfassungsrechtlich ausdrücklich bestimmten Kompetenzgrenzen zur Änderung von Bundesrecht befugt sei, durch das Aufgaben vor der Föderalismusreform verfassungsgemäß auf Gemeinden oder Gemeindeverbände übertragen worden sind. Daher hat der Bundesrat durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken, ob der Gesetzentwurf, soweit er zukünftig umfangreichere Aufgaben der kommunalen Betreuungsbehörden und Jugendämter regelt, mit den durch Artikel 84 Abs. 1 Satz 7 GG nunmehr beschränkten Gesetzgebungskompetenzen des Bundes vereinbar ist.