Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen rechtssicher ermöglichen - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -

937. Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2015

A

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS) und der Ausschuss für Kulturfragen (K) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:

1. Zum Entschließungstext

Im Entschließungstext ist das Wort "entwickeln." durch die Wörter "entwickeln; dies gilt auch für die Förderschulen." zu ersetzen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der Kulturausschuss begrüßt den Entschließungsantrag. Das Poolen von Integrationshelferinnen und Integrationshelfern (auch Schulbegleiterinnen/ Schulbegleiter oder persönliche Assistenzen genannt) entspricht einer gemeinsamen Stellungnahme der Kultusministerkonferenz mit Beschluss vom 12. Februar 2015. Die Bewilligung von Integrationshilfen in der Ganztagsschule als Hilfen zur angemessenen Schulbildung ist ebenfalls ein sehr wichtiges Anliegen. In der Begründung des Entschließungsantrags sind die Assistenzleistungen in der allgemeinen Schule und in der Förderschule genannt (sechster Absatz). Der bisherige Entschließungstext, der von der Weiterentwicklung der Vorschriften zur angemessenen Schulbildung "im Sinne einer inklusiven Beschulung" spricht, könnte jedoch dahingehend missverstanden werden, dass es nur um die allgemeinen Schulen geht. Deshalb schlägt der Kulturausschuss vor, den Entschließungstext klarstellend um den Halbsatz "dies gilt auch für die Förderschulen." zu ergänzen.

2. a) Zu Absatz 7 Satz 1 und 2 - neu - der Begründung Absatz 7 ist wie folgt zu ändern:

3. aa) [Nach den Wörtern "des Systems Schule" sind die Wörter "und der Eingliederungshilfe" einzufügen.]

bb) Folgender Satz ist anzufügen:

"Zu diesem Zweck ist es auch notwendig, die Aufgaben der Jugend- und Sozialhilfe bei Hilfen zur angemessenen Schulbildung in Abgrenzung zur Verantwortung der Schule im Kernbereich ihrer pädagogischen Aufgaben klarzustellen und die systemübergreifende Verantwortung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen besser zu verankern."

b) Zu Absatz 10 Satz 1 der Begründung

In Absatz 10 Satz 1 sind nach den Wörtern "der Bundesrat" die Wörter "neben der eigenen Verantwortung der Länder, die Ressourcen von Schulen für den gemeinsamen Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zu stärken," einzufügen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

[Die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung besteht nicht nur für die Schule, sondern auch für die Eingliederungshilfe, soweit sie über ihre Hilfen zur Schulbildung an der Gestaltung eines inklusiven Schulsystems beteiligt ist.]

Ziel aus sozialrechtlicher und behinderten-/inklusionspolitischer Sicht ist die Ermöglichung zunehmender und zunehmend selbständiger Teilhabe. Hierfür wirken Schule und Eingliederungshilfe im Rahmen einer Verantwortungspartnerschaft zusammen. Im Sinne der Betroffenen gehört hierzu, dass die systemübergreifende Verantwortung für die Betroffenen spürbar wird durch ein verbessertes Zusammenspiel der einzelnen Verantwortlichen unter Optimierung der bestehenden Schnittstellen.

B