Der Deutsche Bundestag hat in seiner 172. Sitzung am 21. April 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 015/5365 - den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei
- Drucksache 015/5217 -
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
1. Artikel 11 Nr. 3 wird aufgehoben.
2. Artikel 42 wird aufgehoben.
3. Artikel 88 wird aufgehoben.>
4. Die Artikel 43 bis 87 werden zu den Artikeln 42 bis 86, die Artikel 89 bis 139 werden zu den Artikeln 87 bis 137.
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