Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums - Förderung von Kreativität und Innovation zur Gewährleistung von Wirtschaftswachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen sowie erstklassigen Produkten und Dienstleistungen in Europa KOM (2011) 287 endg.
Der Bundesrat hat in seiner 885. Sitzung am 8. Juli 2011 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Aktivitäten der Kommission zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Nutzung und zum Schutz des geistigen Eigentums und zur Anpassung an die Erfordernisse eines digitalen Binnenmarkts. Dabei geht der Bundesrat davon aus, dass die Gestaltung dieser für eine Wissensökonomie elementaren Rahmenbedingungen so umgesetzt wird, dass den mit dem Small Business Act eingeführten Handlungsmaximen "Vorfahrt für KMU" und "KMU-Test" umfassend Rechnung getragen wird. Gerade die Kreativwirtschaft ist durch einen hohen Anteil an Kleinstunternehmen, davon viele Einpersonenunternehmen und Freiberufler, gekennzeichnet.
2. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, in ihrer Strategie für einen Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums an zentraler Stelle das Ziel zu verankern, dass künftig auch kleinste und kleine Unternehmen EU-weit (Schutz)Rechte für ihre Kreativ- und Innovationsleistungen mit vertretbarem personellen als auch finanziellen Aufwand erwirken, überwachen, durchsetzen und vermarkten können. Gleichzeitig sollten die grundlegenden Schritte konkretisiert werden, die in der konkreten Umsetzung das Erreichen dieses Ziels gewährleisten.