925. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2014
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Frauen und Jugend und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung mit folgender Maßgabe zu fassen:
Zu Absatz 2 - neu - und 3 - neu -
Dem Entschließungstext sind folgende Absätze anzufügen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die vorhandenen wissenschaftlichen Daten zu sichten und eine Bewertung in Auftrag zu geben, ob und in welchem Maße die Gesundheitsschädlichkeit von E-Zigaretten und E-Shishas mit und ohne Nikotin nachgewiesen werden kann.
Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung sollte eine Übergangsregelung durch eine selbstverpflichtende Vereinbarung mit dem Verband des eZigarettenhandels und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung herbeigeführt werden. Zielsetzung ist, die Abgabe von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu untersagen sowie die Verpflichtung, dies auf den Packungen deutlich zu kennzeichnen."
Begründung (nur für das Plenum):
Bisher liegen nur wenige internationale Studien vor, die Gesundheitsgefahren und Inhaltsstoffe von E-Zigaretten und E-Shishas untersuchen. In Deutschland fehlt es an einer offiziellen verlässlichen Einschätzung der Gesundheitsgefahren.
B
- 2. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.