Der Deutsche Bundestag hat in seiner 228. Sitzung am 30. März 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 18/11703 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes und zur Änderung des IGV-Durchführungsgesetzes - Drucksache 18/11292 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 12.05.17
Erster Durchgang: Drucksache. 799/16 (PDF)
1. Die Bezeichnung des Gesetzes wird wie folgt gefasst:
"Gesetz über das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes, zur Änderung des IGVDurchführungsgesetzes und des Seeaufgabengesetzes".
2. Artikel 1 § 4 wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.
- b) Folgender Absatz 3 wird angefügt:
(3) Die Bekanntmachungen und Veröffentlichungen nach den Absätzen 1 und 2 sind im Verkehrsblatt nachrichtlich zu wiederholen."
3. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 3 eingefügt:
,Artikel 3
Änderung des Seeaufgabengesetzes
In § 6 Absatz 1 Satz 1 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1489), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, werden die Wörter " § 1 Nummer 4, 6, 6b und 7a" durch die Wörter " § 1 Nummer 4, 4d, 6, 6b und 7a" ersetzt.*
4. Der bisherige Artikel 3 wird Artikel 4.