Vorlage an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für das Kuratorium der Museumsstiftung Post und Telekommunikation

Bundesministerium der Finanzen Berlin, den 10. Mai 2010

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
im Rahmen der Postreform II ist am 1. Januar 1995 die Museumsstiftung Post und Telekommunikation (MusStiftPT) als bundesunmittelbare rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet worden:

Ihre Aufgabe ist die Erschließung, Sammlung und Darstellung der gesamten Nachrichtenübermittlung und des damit im Zusammenhang stehenden Bank-, Güter- und Personenverkehrs im Post- und Fernmeldewesen. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks wurden der Museumsstiftung die Vermögensgegenstände des Sondervermögens der Deutschen Bundespost übertragen, die bis dahin dem Museumswesen dienten. Die MusStiftPT wird nahezu vollständig durch jährliche Zuschüsse der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG finanziert (siehe anliegendes Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation), Leitendes Organ der Stiftung ist das Kuratorium. Es besteht aus 12 Mitgliedern und deren Stellvertretern (siehe anliegendes Mitgliederverzeichnis); davon werden jeweils drei als Stimmberechtigte Vertreter von der Deutschen Post AG, der Deutschen Telekom AG und dem Bund entsandt, während aus dem technischen und allgemeinen Museumswesen zwei bestellt werden und seitens des Bundesrates ein Vertreter nebst Stellvertreter vorgeschlagen und bestellt werden kann (letztere nur in beratender Funktion). Die Amtszeit der Mitglieder des Kuratoriums hat für alle Mitglieder automatisch am 31. Januar 2010 geendet. Mithin sind ab dem 1. Februar 2010 die Mitglieder und deren Stellvertreter für die Dauer von fünf Jahren vom Bundesministerium der Finanzen neu zu bestellen. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig.

Der Bundesrat hat in seiner 808. Sitzung am 18. Februar 2005 über die Benennung eines Mitglieds und dessen Stellvertreter einen Beschluss gefasst (Bundesratsdrucksache 961/04 (PDF) ). Ich bitte Sie, für die am 1. Februar 2010 begonnene neue fünfjährige Amtszeit des Kuratoriums zu prüfen, ob der Bundesrat erneut von seinem Entsendungsrecht Gebrauch machen will und gegebenenfalls wiederum einen Beschluss über die Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds herbeizuführen. Anzustreben ist dabei die allgemeine politische Zielsetzung einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern bei der Besetzung von Gremien.

Für eine kurzfristige Mitteilung, ob Sie von Ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch machen wollen und bejahendenfalls Benennung eines Mitglieds und stellvertretenden Mitglieds wäre ich dankbar.


Mit freundlichen Grüßen
DrWolfgang Schäuble