Der Deutsche Bundestag hat in seiner 115. Sitzung am 2. Juli 2015 zu dem von ihm verabschiedeten Neunten Gesetz zur Änderung des Weingesetzes - Drucksachen 18/4656, 18/4947, 18/5414 - die folgende Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 18/5414 angenommen:
"Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, sich gegenüber der Europäischen Kommission für einen nachhaltigen Erhalt des Weinanbaus in der Steillage einzusetzen. Kulturlandschaften, die seit sehr langer Zeit bestehen, sollen erhalten bleiben. Insofern sollte das EU-Recht so ausgestaltet werden, dass ein Abwandern des Anbaus von der Steillage in die Flachlage verhindert werden kann. Wiederbepflanzungsrechte, die durch Rodung in der Steillage entstehen, sollten auch nur in der Steillage wieder genutzt werden können.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, in zwei Jahren sowohl die festgelegte Obergrenze für Neuanpflanzungen als auch die Einführung eines zusätzlichen Prioritätskriteriums ("Vorhaben mit dem Potenzial zur Verbesserung der Qualität von Erzeugnissen mit geografischen Angaben durch zu pflanzende Klonsorten") zu überprüfen."