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Der Bundesrat hat in seiner 957. Sitzung am 12. Mai 2017 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 30. März 2017 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst:
Der Bundesrat unterstützt das Vorhaben, Deutschland zum weltweiten Leitmarkt für hoch- und vollautomatisierte Fahrsysteme im Straßenverkehr zu entwickeln. Ein verbindlicher rechtlicher Rahmen ist dabei für Hersteller und Verbraucherinnen und Verbraucher unerlässlich.
Der Bundesrat hebt hervor, dass mit dem vorliegenden Gesetz nur ein erster Schritt zur rechtssicheren und wirtschaftlichen Nutzung für das hoch- und vollautomatisierte Fahren geschaffen wird.
Der Bundesrat begrüßt, dass die für 2019 vorgesehene Evaluierung sich nun auf das gesamte Gesetz beziehen soll. Die Technik in diesem Bereich wird ständig weiterentwickelt. Spätestens im Rahmen der Evaluierung sollten daher insbesondere die folgenden Fragen erneut geprüft und das Gesetz gegebenenfalls angepasst werden:
- - Verantwortlichkeit des Herstellers für Unfälle während des automatisierten Fahrbetriebs (Haftungsfrage).
- - Der Einsatz hoch- und vollautomatisierter Fahrsysteme soll einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Eine Verdopplung der Haftungshöchstgrenze ist daher zu überprüfen.
- - Zur Schaffung von Rechtssicherheit und Akzeptanz sind die Vorgaben zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zu prüfen. Da damit unmittelbare Haftungsfragen verbunden sind, ist zu überprüfen, welche weiteren gesetzlichen Vorgaben gemacht werden sollten.
- - Bezüglich der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Löschung der Daten sind die Datenschutzbelange hinreichend zu beachten.
- - Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher.
- - Die Ergebnisse der eingesetzten Ethikkommission sind zu berücksichtigen.