Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds des Beirats gemäß § 182SGB III bei der Bundesagentur für Arbeit
Der Bundesrat hat in seiner 899. Sitzung am 6. Juli 2012 beschlossen, gemäß § 182SGB III für die Berufung als Mitglied des Beirats bei der Bundesagentur für Arbeit einen Vertreter des Freistaats Thüringen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (Herrn Leitenden Ministerialrat Udo Philippus) vorzuschlagen.
Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wurde beachtet.