Der Bundesrat hat in seiner 910. Sitzung am 7. Juni 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Zur Verringerung der CO₂-Emissionen müssen zunächst die bestehenden Instrumente verbessert werden. Insbesondere ist mit Sorge die mangelhafte Wirksamkeit des europäischen Emissionshandelssystems zu bewerten. Hier muss auf europäischer Ebene entschieden für eine Verbesserung der Anreizwirkung des Systems gesorgt werden. Andernfalls sind viele Optionen zur CO₂-Minderung, so auch die CO₂-Abscheidung, nicht wirtschaftlich darstellbar.
- 2. Der Bundesrat sieht bei dem Einsatz der CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS) in Europa noch eine Reihe von ungeklärten Fragen. Dazu zählen beispielsweise der verringerte Wirkungsgrad von Kraftwerken, bei denen CO₂ abgeschieden wird, und die aufzubringende Energie für den Transport von CO₂. Auch die hohen Kosten für die CCS im Verhältnis zum Nutzen der CO₂- Speicherung sind zu adressieren.
- 3. Bei der Bewertung der CCS-Technologie sollte nicht nur allein auf die kurzfristigen Effekte hinsichtlich der CO₂-Bilanz abgestellt werden, sondern auch auf die möglichen Risiken der Technologie für die Umwelt sowie die Akzeptanz der CCS-Technologie in der Bevölkerung.
- 4. Den Mitgliedstaaten sollte weiterhin das Recht eingeräumt bleiben, keinerlei Speicherung auf Teilen oder auf der Gesamtheit ihres Hoheitsgebietes zuzulassen (Artikel 4 Absatz 1 Satz 2 der Richtlinie 2009/31/EG über die geologische Speicherung von Kohlendioxid).
- 5. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.