Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 20 der Empfehlungsdrucksache 294/1/08 wie folgt Stellung nehmen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, unter Beteiligung der für Fragen des Düngerechts und des Abfallrechts zuständigen obersten Landesbehören die rechtliche Abgrenzung bei der landwirtschaftlichen Verwertung von Abfällen zwischen Düngerecht und Abfallrecht zu überprüfen und den Vorschlag einer Neuabgrenzung zu erarbeiten. Ziel ist es, mögliche rechtliche Überschneidungen und Doppelregelungen zu vermeiden.
Begründung
Während das Düngemittelrecht für alle nicht aus Abfällen hergestellten Düngemittel umfassende eigene Regelungen enthält, verweist es für Düngemittel, die aus Bioabfällen oder Klärschlamm hergestellt werden, auf die Anforderungen der AbfKlärV und BioAbfV. Die nährstoffseitigen und sonstigen düngemittelspezifischen Anforderungen an die aus Abfällen hergestellten Düngemittel unterliegen hingegen dem Düngemittelrecht.
Die aktuellen Diskussionen anlässlich der Novellierungen (DüMV, DüngeG, AbfKlärV, BioAbfV) zeigen, dass rechtliche Überschneidungen nicht ausgeschlossen sind. Um den rechtlich eindeutigen Vollzug der Verwertung organischer Abfälle zu gewährleisten, ist eine klare Regelung unbedingt erforderlich. Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln