Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 108. Sitzung am 12. Mai 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 17/5564 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Drucksache 17/5264 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 17.06.11 Erster Durchgang: Drucksache. 068/11 (PDF)