Der Deutsche Bundestag hat in seiner 228. Sitzung am 30. März 2017 zu dem von ihm verabschiedeten Zweiten Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG) - Drucksachen 18/10936, 18/11290, 18/11775 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe c auf Drucksache 18/11775 angenommen.
"Das Bundesministerium der Finanzen erhält die Erlaubnis, die Nummerierung der mit dem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz ebenfalls umgesetzten delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die zu der Richtlinie (MiFID II) und der EU-Verordnung (MiFIR) noch erlassen werden, und die Fundstellen der delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte im Amtsblatt der Europäischen Union nach der 2./3. Lesung des Deutschen Bundestags nachzutragen. Weiter kann das Bundesministerium der Finanzen einzelne Nummern der Artikel der delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte im Gesetz nachtragen, sofern die Nummerierung der Artikel der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte von der im Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz verwendeten Nummerierung abweicht oder erst mit der Veröffentlichung der delegierten Rechtsakte im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt wird."