858. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2009
A.
- 1. Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B.
- 2. Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass die Veröffentlichung weiterer Daten von Empfängern von EU-Zahlungen ausgesetzt werden kann, bis der Europäische Gerichtshof Stellung dazu genommen hat, ob die Veröffentlichung solcher Daten mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte Ende Februar das Klageverfahren zweier Landwirte aus Hessen gegen die Veröffentlichung ihrer Daten ausgesetzt und die zugrunde liegenden Rechtsvorschriften dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorgelegt. Zwischenzeitlich liegen weitere Entscheidungen von Gerichten zu Klagen von Landwirten vor, die eine weitere Klagewelle vor deutschen Gerichten auslösen könnten. Beim Umgang mit persönlichen Daten sind strenge Maßstäbe anzulegen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass womöglich später als schützenswert eingestufte persönliche Daten zuvor öffentlich eingesehen werden können.