Freistaat Thüringen Erfurt, den 11. Mai 2010
Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Thüringer Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat den anliegenden Antrag für eine
- Entschließung des Bundesrates zur weiteren Förderung erneuerbarer Energien aus dem Marktanreizprogramm
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Ausschüssen zur Beratung bereits in der kommenden Ausschusswoche zuzuweisen. Ziel ist eine Beschlussfassung in der 870. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2010.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jürgen Schöning
Entschließung des Bundesrates zur weiteren Förderung erneuerbarer Energien aus dem Marktanreizprogramm
Der Bundesrat moge beschließen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass das Marktanreizprogramm einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt leistet.
- 2. Der Bundesrat halt eine Fortführung des Programms sowohl aus klima- als auch aus wirtschaftspolitischen Gründen derzeit für dringend erforderlich.
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit im weiteren Verlaufe des Jahres 2010 Darlehen und Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm vergeben werden können. Dazu ist es erforderlich, kurzfristig die Aufhebung der Haushaltssperre beim Deutschen Bundestag zu beantragen.
Begründung:
Das Marktanreizprogramm ist eine Erfolgsgeschichte. Allein im Jahr 2009 wurden insgesamt ca. 253.000 Investitionszuschüsse insb. für Solarkollektoranlagen, Biomasseheizkessel und Wärmepumpen vergeben. Das Zuschussvolumen belief sich auf 374,4 Mio. ..
Des Weiteren wurden 2.100 Förderkredite in Hohe von 300 Mio. - zugesagt. Mit den vergebenen Darlehen und Zuschüssen wurden insgesamt 3 Mrd. - Investitionen ausgelöst.
Erneuerbare Energien und Effizienztechniken im Wärmemarkt bergen erhebliches Potential, um auf wirtschaftliche Art und Weise Treibhausgasemissionen zu senken. Die Bundesregierung hat zum Ziel gesetzt, bis 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme von heute knapp 8 % auf 14 % zu erhöhen. Allein um dieses Ziel zu erreichen, sind auch in Zeiten schwieriger Haushaltslage Anreize erforderlich.
Diese setzt das Marktanreizprogramm in vorbildlicher Art und Weise.
Das Marktanreizprogramm hat sich in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise als Investitionsmotor für die Technologien der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt bewährt. Die Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Wärme sind zudem eine wichtige Stütze mittelständischer Unternehmen, dabei insbesondere auch des Handwerks.
Ein Förderstopp zur jetzigen Zeit wird sich negativ auf Investitionen im erneuerbaren Wärmebereich auswirken, zu Auftragsrückgängen und unter Umständen auch zu Arbeitsplatzverlusten führen.
Kurzungen und Einsparungen beim Marktanreizprogramm zum derzeitigen Zeitpunkt beschädigen das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmen und sind sowohl aus klimapolitischen als auch aus wirtschaftspolitischen Gründen das falsche Signal.