Der Bundesrat hat in seiner 858. Sitzung am 15. Mai 2009 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass die Veröffentlichung weiterer Daten von Empfängern von EU-Zahlungen ausgesetzt werden kann, bis der Europäische Gerichtshof Stellung dazu genommen hat, ob die Veröffentlichung solcher Daten mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.