Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 93)

Der Bundesrat hat in seiner 897. Sitzung am 15. Juni 2012 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 24. Mai 2012 verabschiedeten Gesetz mit der nach Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes vorgeschriebenen Mehrheit zuzustimmen.