Beschluss des Bundesrates
Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms
Der Bundesrat hat in seiner 884. Sitzung am 17. Juni 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 26. Mai 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.