Der Bundesrat möge die Entschließung wie folgt fassen:
"Entschließung des Bundesrates: Einführung eines marktabdeckenden Labels sowie einer Herkunftskennzeichnung im Rahmen des Tierwohlkennzeichengesetzes
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass es zur Förderung des Tierwohls, zur Förderung der Transparenz in der Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft und zur Erfüllung der Erwartungen der Verbraucherschaft einer einheitlichen Kennzeichnung bedarf und begrüßt insofern die Initiative der Bundesregierung als einen ersten Schritt in die richtige Richtung.
- 2. Der Bundesrat stellt weiterhin fest, dass eine Tierwohl-Kennzeichnung im Ergebnis den gesamten Markt abdecken sollte, um die erwünschten Effekte zu gewährleisten. Nicht gelabeltes Fleisch sollte es perspektivisch nicht mehr geben und sich das Kennzeichen nicht nur auf den Frischfleischbereich beschränken.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in Konsultation mit der EU-Kommission zu prüfen, wie national ein verbindliches Tierwohlkennzeichen als nächster Schritt geregelt werden kann, und eine entsprechende Einführung in Angriff zu nehmen.
- 4. Unabhängig davon fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine europaweit verbindliche Regelung einzusetzen und dies zum Thema der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zu machen."