Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrarmarktstrukturrechtlicher Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 957. Sitzung am 12. Mai 2017 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 23. März 2017 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.