Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Vertrag vom 22. November 2004 über das Europäische Korps und die Rechtsstellung seines Hauptquartiers zwischen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Belgien, dem Königreich Spanien und dem Großherzogtum Luxemburg
(Straßburger Vertrag)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 154. Sitzung am 10. April 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses - Drucksache 016/8780 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. November 2004 über das Europäische Korps und die Rechtsstellung seines Hauptquartiers zwischen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Belgien, dem Königreich Spanien und dem Großherzogtum Luxemburg (Straßburger Vertrag) - Drucksache 016/8250 - unverändert angenommen.


Fristablauf: 23.05.08
Erster Durchgang: Drucksache. 17/08