Der Bundesrat hat in seiner 958. Sitzung am 2. Juni 2017 beschlossen, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat nimmt den Bericht der Bundesregierung "Lebenslagen in Deutschland - Fünfter Armuts- und Reichtumsbericht" zur Kenntnis. Der Bundesrat begrüßt, dass auf der Grundlage der Bundestagsbeschlüsse aus den Jahren 2000 und 2001 regelmäßig eine umfassende Analyse über Lebenslagen in Bezug auf Armut und Reichtum in Deutschland vorgenommen wird. Da dieser Bericht die Voraussetzung für eine wirksame Bekämpfung von Armut darstellt, die wiederum ein Schwerpunkt der Politik der Bundesregierung sein soll, sollten hier sowohl die konkreten Lebenslagen der Menschen als auch die konkreten Handlungsfelder bzw. Maßnahmen aufgezeigt werden. Die gute wirtschaftliche Entwicklung sollte genutzt werden, wirksame Handlungsstrategien zur Bekämpfung von Armut zu entwickeln.
- 2. Der Bundesrat nimmt die in dem Bericht für die Politik herausgearbeiteten Aufgabenfelder zur Kenntnis. Er stellt fest, dass insbesondere mit Blick auf die zukünftige Entwicklung der Arbeitswelt eine den Lebensunterhalt sichernde Entlohnung und eine verlässliche Finanzierung leistungsfähiger Systeme der sozialen Sicherung besonders wichtig sind.
- 3. Der Bundesrat erachtet es als förderlich, dass Befunde, Gutachten, Studien aber auch Veranstaltungsberichte sowie dem Bericht zu Grunde liegende und darüber hinausgehende Daten mittels einer eigenen Internetpräsenz transparent dargestellt wurden.
- 4. Darüber hinaus stellt der Bundesrat fest, dass die Anzahl derer, die von der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt nicht profitieren können, auf einem gleichbleibenden Niveau verharrt. Der Bundesrat bedauert, dass der Bericht Schlussfolgerungen bzw. die Ausführungen zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit lediglich sehr vage formuliert. Gerade im Hinblick auf die erkennbaren Verfestigungstendenzen braucht es verlässliche Rahmenbedingungen zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit.
- 5. Der Bundesrat bedauert, dass Genderaspekte im Bericht nur in geringem Maße beleuchtet werden. Die verschiedenen Benachteiligungstatbestände von Frauen werden nicht in dem Maße analysiert, wie sie in der Erwerbswelt gegeben sind. Der Bundesrat bedauert, dass auch in diesem Bereich zu wenig in die Zukunft weisende Lösungsansätze aufgezeigt werden. Hier ist aus Sicht der Länder ein gesellschaftlicher Konsens dazu erforderlich, dass eine gleichberechtigte Erwerbsbeteiligung von Frauen, die equal pay ebenso wie Maßnahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie einschließt, nicht nur aus Gleichstellungsaspekten erforderlich ist, sondern auch einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen darstellt. Der Bundesrat sieht hier besonderen Handlungsbedarf bei der Förderung und Unterstützung Alleinerziehender. Auch hier sind Frauen überproportional betroffen und damit von Armut bedroht.
- 6. Der Zusammenhang insbesondere zwischen Armutslagen und Gesundheit findet sich an unterschiedlichen Stellen im Bericht wieder. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Beschreibung und Analyse der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Aufgrund des im Bericht thematisierten deutlichen Zusammenhangs zwischen sozialer Lage und Gesundheit wäre eine konzentrierte, zusammenfassende Auseinandersetzung mit dem Thema trotz der dem Bericht zu Grunde liegenden Lebenslaufperspektive notwendig.
- 7. Der Bundesrat teilt die Kritik des Berichtes an der unzureichenden Datenlage in Bezug auf die Reichtumsforschung und begrüßt alle angestrebten Maßnahmen, die der Weiterentwicklung der Reichtumsberichterstattung dienlich sind und befürwortet eine stärkere Berücksichtigung dieses Aspektes in nachfolgenden Berichten.