Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Punkt 3a der 871. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2010
Für den Fall, dass keiner der in Drucksache 284/1/10 oder 284/2/10 genannten Gründe auf Anrufung des Vermittlungsausschusses eine Mehrheit findet, möge der Bundesrat beschließen, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einer Überarbeitung des Gesetzes zu verlangen.