Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 37. Sitzung am 22. April 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 17/1257 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes - Drucksachen 17/719, 17/996 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 04.06.10
Erster Durchgang: Drucksache. 030/10 (PDF)