Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Der Bundesrat hat in seiner 844. Sitzung am 23. Mai 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. April 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.