A
Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28. Juni 2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 7. Juni 2019 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:
- a) Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung geflüchteten Menschen in Arbeit und Ausbildung ein rechtssicherer Aufenthalt ermöglicht werden soll.
- b) Nach Auffassung des Bundesrates s i.d.R. gelungen erforderlich, die für Menschen, die sich bereits in Ausbildung und Beschäftigung befinden oder die eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsstelle konkret in Aussicht haben, und für die Betriebe, die geflüchtete Menschen ausbilden und beschäftigen wollen, Rechts- und Planungssicherheit schaffen.
- c) Der Bundesrat bedauert, dass die Anregungen des Bundesrates in seiner Stellungnahme in BR-Drucksache 8/19(B) in weiten Teilen nicht aufgegriffen wurden und befürchtet, dass aufgrund der weiterhin im Gesetz vorgesehenen Zugangshürden und Ausschlüsse vielen Personen, die voraussichtlich längerfristig in Deutschland bleiben werden, der Zugang zur Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung verwehrt bleiben wird.
- d) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sorgfältig zu beobachten, in welchem Umfang die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung tatsächlich in Anspruch genommen wird, vor allem aber, in welchem Umfang und in welchen Fällen die neu geschaffenen Duldungstatbestände nicht greifen, wobei auch die Auswirkungen der Befristung der Regelungen in den Blick genommen werden sollten.
- e) Die Wirkung der Regelungen sollte zeitnah überprüft und gegebenenfalls ein Gesetz vorgelegt werden, mit dem in Anlehnung an die Vorschläge des Bundesrates in seiner Stellungnahme in BR-Drucksache 8/19(B) der Zugang zur Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung verbessert und erweitert wird.
- f) Bei der Prüfung sollte auch berücksichtigt werden, welche Auswirkungen die neu geschaffenen Regelungen zur Beschränkung des Zugangs zu Beschäftigung und der Anrechnung von Duldungszeiten in Fällen, in denen von einer ungeklärten Identität ausgegangen wird, auf die Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt haben.